Wann in Zukunft vom Uttinger Sprungturm gehüpft werden darf
Wie die Regelung fürs Uttinger Strandbad in Zukunft aussehen soll. Das Fazit eines Gutachtens wird im Gemeinderat behandelt. Über den Umgang mit einem ehemaligen Politiker wird gestritten.
Ein abschließbares Tor am Sprungturm. Eine verlängerte Aufsichtspflicht während der Badesaison. Holzverschalungen, die – zeitlich begrenzt – verhindern sollen, dass außerhalb der Saison gesprungen wird, und eine Beschilderung. All das soll helfen, dass die Gemeinde Utting ihrer „Garantenpflicht“ im Strandbad nachkommen kann. Das ist das Fazit eines Rechtsgutachtens, das Bürgermeister Josef Lutzenberger jetzt dem Gemeinderat vorstellte. Zuvor war über das Gutachten, das die Frage der Haftung von Gemeinde und Gemeinderäten klären soll, in der Verwaltung und im Bauausschuss diskutiert worden. Zeitweise stand sogar die Schließung des Strandbads in der Wintersaison zur Debatte.
Es wird zwischen Bade- und Nichtsaison unterschieden
Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, so Lutzenberger, dass es mit zweckgerichteten Maßnahmen der Gemeinde möglich sei, ihrer „Garantenpflicht“ nachzukommen (LT berichtete). So solle erreicht werden, Sicherheit im Strandbad zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die Tradition und Gemeindekultur zu pflegen, und zwar in einem vernünftigen und rechtssicheren Einklang.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.