Warum Apfeldorf keinen Kredit bekommt
Gut die Hälfte der Gemeinden im Landkreis erheben von den Einwohnern keine Beiträge für den Ausbau von Straßen. Was das für Folgen haben kann, zeigt sich jetzt in Apfeldorf.
Gut die Hälfte der Gemeinden im Landkreis haben keine Straßenausbaubeitragssatzung. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hat sie deswegen darauf hingewiesen, dass eine solche Satzung erlassen werden muss. In Apfeldorf wurde das Thema jetzt aktuell, weil die Rechtsaufsicht den Haushalt nicht genehmigte – unter anderem auch, weil die entsprechende Satzung fehlt. Der Stadt Schongau im benachbarten Landkreis-Weilheim-Schongau hat das dortige Landratsamt sogar ein Ultimatum gestellt.
Derzeit werden im Landkreis zwei Varianten diskutiert, wie Beiträge erhoben werden können: projektbezogene Einmalzahlungen für direkte Anlieger oder wiederkehrende Beiträge für alle. Was passieren kann, wenn Gemeinden keine Satzung erlassen, zeigte sich im vergangenen Jahr in Kaufering. Die Rechtsaufsicht versagte dem Haushalt der dortigen Kommunalwerke die Genehmigung. Wer keine Ausbaubeitragssatzung hat, der darf auch keinen Kredit mehr aufnehmen – so die Argumentation.
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