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18.08.2010

Was "Illegales" näher zu den Kunden gebracht

Landsberg Was hat er wirklich gewusst? Nach Meinung des Schöffengerichts unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Wolfgang Daum alles. Und so wurde ein 43 Jahre alter Angeklagter aus Landsberg wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Bewährungsstrafe mit Geldauflage verurteilt. Der Mann habe für eine Bekannte ein Paket mit mehreren Betäubungsmitteln angenommen. Die 31-Jährige, deren Geschäfte aufgeflogen waren, weil ein beschädigtes Päckchen durch Zufall in die Hände eines Kriminalbeamten geraten war (LT berichtete), erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe.

Im Sommer vergangenen Jahres war wie so oft ein Paket für die Frau in einem Teeladen in der Landsberger Innenstadt abgegeben worden. Durch ein Loch in der Seite erkannte die Tochter des Kriminalbeamten, deren Mutter den Laden betreibt, kleine Tütchen mit verdächtigem Inhalt. Das Paket blieb bei der Polizei, weitere Lieferungen wurden abgefangen. So versuchte es der Händler aus Köln auf einem anderen Weg und schickte die Päckchen an den 43-Jährigen.

Die Polizei hörte daraufhin die Handygespräche zwischen den beiden Männern ab. Auszüge daraus waren in der Verhandlung am Amtsgericht zu hören. Darin wurde auch auf den Inhalt des Päckchens angespielt: "Wenn die Nachbarin es bekommt, ist sie fünf Tage high." Daher kam das Gericht zu der Ansicht, dass der Angeklagte durchaus gewusst hat, was ihm geschickt wurde. Damit habe er beim Handel geholfen. "Er hat die Ware näher zu den Kunden gebracht", sagte Richter Wolfgang Daum.

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