Nur schöpfen oder auch pumpen?
Gewässerökologie darf nicht leiden. Größere Mengen nur mit Erlaubnis
Die missglückte Wasserentnahme aus dem Lech bei Hurlach, bei der ein Traktor und ein Güllefass im Fluss versanken, beschäftigt auch das Landratsamt. Grundsätzlich darf mittels Pumpe nämlich nur dann Wasser aus einem Gewässer genommen werden, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis gegeben wurde. Eine solche hatte der Landwirt, der mit einem Güllefass am Donnerstagabend an den Lech gefahren war, jedoch nicht, so das Landratsamt.
Auf die rechtliche Situation hatte kürzlich auch das Wasserwirtschaftsamt aufmerksam gemacht. Besonders bei Trockenheit und niedrigen Wasserständen „haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie in den kleineren Gewässern“. Jegliche Wasserentnahme könnte Gewässerlebensräume zusätzlich gefährden. Die dort lebenden Tiere und Pflanzen könnten ohne oder mit zu wenig Wasser nicht überleben.
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