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Landsberg
13.12.2017

Wenn das Eigenheim im Alter zur Belastung wird

Fachvortrag von Christoph Sedlmeier über Erbschaftsimmobilien.
Foto: Leitenstorfer

Experten informieren über das Vererben von Immobilien. Wie hier eine Stiftung helfen kann wurde diskutiert.

Auf die Bedürfnisse älterer Immobilienbesitzer war der Vortrag von Günther Strehle von Wüstenrot Immobilien zugeschnitten, der sich mit seiner Tochter Theresa Strehle speziell auf dem Gebiet der Erbschaftsfragen weitergebildet hatte. Trotz Wohneigentums reiche die Rente oft nicht zu einem angenehmen Leben. Die meisten der rund einhundert ausgewählten Kunden waren der Einladung ins Rathaus gefolgt, denn die sich ständig verändernde – oft undurchsichtige – Marktentwicklung und die Belastung, die das Eigenheim im Alter bedeuten kann, schien überaus präsent zu sein. „Droht eine Immobilienblase angesichts der Senkung des Leitzinses und wie lange geht das noch gut?“, so Strehle.

Viel wert, aber eine Belastung?

Immobilien seien heute so viel wert wie noch nie. Doch wie das Geld aus einem Verkauf anlegen. Sein Kollege Markus Weiss zeigte dazu unterschiedliche Alternativen auf. Als zweiter Referent sprach Christoph Sedlmeier von der gemeinnützigen, katholisch geprägten Stiftung Liebenau über die „Zustifterrente“, ein flexibles Produkt, bei dem die Stiftung eine Immobilie kaufe und je nach Vereinbarung instand halte. Steffen Braun stellte die 1870 gegründete Stiftung vor, die sich vor allem im Gesundheitswesen und in der Behindertenhilfe einen Namen gemacht habe. Die Sorgen einer 70-jährigen Witwe und Hausbesitzerin, deren Geld nicht mehr zum Leben reichte, veranlasste Sedlmeier vor über zehn Jahren mit spitzem Bleistift ein flexibles Konzept zu entwickeln, das Senioren ab 65 Jahren eine Möglichkeit biete, sich von finanziellen und organisatorischen Belastungen der eigengenutzten Immobilie zu befreien, in dem er diese an die Stiftung abgibt und dafür eine monatliche Zusatzrente, die das Leben im Alter leichter mache, erhält. Mit der „Zustifterrente“ könne selbstgenutztes Wohneigentum bei lebenslangem notariell abgesichertem und im Grundbuch eingetragenem Wohnrecht in liquides Kapital umgewandelt werden.

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