Wer wählen darf, bekommt jetzt Post von der Gemeinde
In vier Wochen heißt es Kreuzchen machen bei der Landtagswahl. Was die Wähler im Landkreis Landsberg dazu wissen sollten.
Dieser Tage liegen – von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich – die Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 14. Oktober im Briefkasten. Die Frist dazu ist von 3. bis 21. September, dann müssen die Benachrichtigungen zu dieser Landtags- und Bezirkstagswahl eingegangen sein. Wer noch keine entsprechende Aufforderung bekommen hat, kann sich in einer Woche bei seiner Gemeinde schlau machen, wie der Wahlleiter im Landratsamt, Andreas Graf, bei einem Gespräch mit dem LT erläutert: „Ab 24. September liegen die Wählerverzeichnisse eine Woche aus.“
Wahlberechtigte müssen mindestens drei Monate im Freistaat leben
Wer darf eigentlich wählen? Deutsche Staatsbürger, die zum Stichtag der Wahl 18 Jahre alt sind, also am 14. Oktober 2000 und früher geboren wurden. Der Wähler muss mindesten drei Monate in Bayern gewohnt haben, der Stichtag ist in diesem Fall der 14. Juli. Als Wähler kommt man in das Wahlverzeichnis der Gemeinde, in der man seit 2. September mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wie Andreas Graf erläutert. Im Stimmkreis 120 (Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West) werden dies laut Graf rund 129.000 Menschen sein, wovon rund 21.000 Wahlberechtigte auf die Stadt Landsberg entfallen und 27.000 auf die Stadt Fürstenfeldbruck.
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