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  3. Kaufering: Wie dicht darf in Kaufering künftig gebaut werden?

Kaufering
09.01.2021

Wie dicht darf in Kaufering künftig gebaut werden?

Der Freistaat hat die Bauverordnung überarbeitet. Die Kommunen rechnen mit besonders großen Auswirkungen in Bereichen in denen es keinen Bebauungsplan gibt. Dazu gehört die Dr.-Gerbl-Straße in Kaufering.
Foto: Julian Leitenstorfer

Plus Der Bayerische Landtag beschließt, dass die Abstände zwischen den Häusern künftig viel geringer sein dürfen. In Kaufering stößt das auf Kritik. Was geplant ist.

Es ist keine schöne Vorstellung, dass der Nachbar gegenüber so nah wohnt, dass er gefühlt schon mit am eigenen Frühstückstisch sitzt. Genau das könnte aber in Zukunft häufiger vorkommen, weil der Freistaat eine Novelle zur Bauverordnung erlassen hat, die ein deutlich dichteres und höheres Bauen von Häusern ermöglicht. Im Kauferinger Marktgemeinderat sorgte die Novelle am Donnerstag für viel Unmut. Immerhin eine Hintertür hat der Freistaat den Kommunen offen gelassen, die die Kauferinger nutzen wollen.

Der Freistaat will das Thema bauliche Nachverdichtung vorantreiben. Bislang gilt: Ist das Haus zehn Meter hoch, müssen auf zwei Seiten zehn Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und die Hälfte auf den beiden anderen Seiten. Künftig müssten Bauherren in diesem Beispiel auf allen Seiten nur noch vier Meter Abstand sicherstellen. Was sich nicht ändert, ist, dass der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze drei Meter beträgt. Für Häuser, die länger als 16 Meter sind, gelten andere Vorgaben. Neu geregelt wurde mit der Novelle auch die Frage, wie Dächer bei der Gebäudehöhe zu veranschlagen sind. Claudia Endres, Leiterin des Nichttechnischen Bauamts, sprach von einem „Paukenschlag, von dem niemand erwartet hätte, dass es so kommt“. Schließlich hätten sich an der Basis alle für andere Lösungen ausgesprochen, berichtete sie.

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