Zähes Ringen um Grundstück für Flutmulde
Dießen/St. Georgen Dreieinhalb Stunden hat es gestern Vormittag vor dem Verwaltungsgericht München gedauert, bis im Rahmen eines Vergleichs einer weiteren Hochwasserschutzmaßnahme in St. Georgen der Weg geebnet war. Ein Grundstückseigentümer hatte gegen den Planfeststellungsbescheid des Landratsamtes geklagt, nachdem die vorangegangenen Grundstücksverhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hatten.
Der Konflikt zwischen Gemeinde und dem Landwirt drehte sich im Wesentlichen um einen 1638 Quadratmeter großen Wiesenstreifen zwischen dem Krebsbach und dem Forellenbach zwischen den Wohngebieten Birkenweg und Forellenbach (früher Metzner-Wiese). Hauptsächlich auf diesem Streifen plant die Kommune, eine fünf Meter breite Flutmulde, die von knapp einen Meter hohen Deichen umgeben sein soll, zu errichten.
Davon erhoffen sich die Wasserbauer, dass insbesondere die Häuser am Forellenbach nicht mehr von Hochwassern erreicht werden können. Auch ein anderes Wiesengrundstück des klagenden Landwirts würde hochwasserfrei werden.
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