Zinswetten: Gericht gibt der Stadt Landsberg recht
Plus Wie erwartet, weist das Landgericht München I die Verlustausgleichsforderungen der Bank an die Stadt Landsberg zurück. Erledigt ist die Derivate-Affäre aber noch längst nicht. Welche Fragen noch offen sind.
Die Wende in der Landsberger Derivate-Affäre ist eingetreten: Am Dienstag hat das Landgericht München die Zinswetten, die die Stadt Landsberg in den 2000er-Jahren mit der Bank Hauck & Aufhäuser abgeschlossen hatte, für unwirksam erklärt. Das Gericht folgte dabei einer vorläufigen Einschätzung, die es im Februar gegeben hatte. Damit hat die Bank derzeit keine Möglichkeit, die zuletzt geforderten 5,88 Millionen Euro Verlustausgleich von der Stadt einzufordern. In der Landsberger Stadtverwaltung löste das Urteil zu den Zinswetten große Erleichterung und Freude aus.
„Das Verfahren lief seit zehn Jahren. Es war ein langer und steiniger Weg. Das Urteil stellt eine wichtige Entlastung des kommunalen Haushalts der Stadt dar“, wird Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV) in einer Mitteilung der Stadt zitiert. Ähnlich sieht das Justiziarin Petra Mayr-Endhart. Sie freue sich aber auch sehr, dass Verwaltung und Stadtrat immer an einem Strang gezogen hätten. „Das waren viele schwierige Entscheidungen in einer sehr schwierigen Materie, vor allem auch für diejenigen, die erst später Mitglied des Stadtrats geworden sind.“ Für diese Haltung habe sie sich bei den Stadtratsmitgliedern bereits schriftlich bedankt.
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