Zu viel gezahlte Mehrwertsteuer
Pürgen (res) - Häuslebauer, die zwischen 12. August 2000 und 30. Juni 2009 einen Gebührenbescheid für den Hauswasseranschluss, die Herstellungsbeiträge und den Verbesserungsbeitrag erhalten haben, dürfen schon bald eine Rückerstattung von zu viel bezahlter Mehrwertsteuer erwarten. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bis 30. Juni 2010 ein vorbereitetes Antragsformular bei der Gemeinde einreichen und der Erstattungsbetrag über zehn Euro liegt. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesfinanzministeriums, dem zufolge Wasser ab dem Stichtag 12. August 2000 mit der ermäßigten, für Lebensmittel geltenden Mehrwertsteuer von sieben Prozent belegt wird. Im umstrittenen Zeitraum galt der übliche Satz von 16 beziehungsweise 19 Prozent. "Das liegt nicht an der Gemeinde", stellte Bürgermeister Klaus Flüß in der jüngsten Ratssitzung fest: "Wir sind diejenigen, die es abwickeln. Es ist nicht unsere Schuld." Das Bundesfinanzministerium habe seine Ansicht geändert und die Besteuerung neu geregelt. Die Gemeinden seien lediglich die Erfüllungsgehilfen.
Verzinsung wird nicht erstattet
Wie die anderen Landkreisgemeinden wird Pürgen zu viel gezahlte Mehrwertsteuer erstatten. Nicht erstattungsfähig ist die Verzinsung. Die Rückzahlung sei eine freiwillige Leistung, der Bürger habe keinen Rechtsanspruch, sagte Bürgermeister Flüß. Die entstehenden Verwaltungskosten sollen nicht auf die Bürger umgelegt werden. Als Stichtag gilt das Ausstellungsdatum des Gebührenbescheids.
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