Bauen: Kein Vorkaufsrecht für Grundstücke an der Windach
Plus Die Gemeinde Windach will sich, wenn sich Gelegenheiten bieten, Grundstücke an der Windach sichern. Doch dafür fehlt es an der Rechtsgrundlage.
Kann die Gemeinde Windach Grundstücke, die entlang der Windach und in Wasserschutzgebieten liegen, durch ein Vorkaufsrecht erwerben, falls diese zum Kauf angeboten werden? Zu dieser Frage hatte die Gemeinde eine Rechtsanwaltskanzlei mit der juristischen Vorprüfung beauftragt. Über deren nun vorliegende Stellungnahme diskutierte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung.
Bayerisches Naturschutzgesetz: Vorkaufsrecht der Gemeinde nur, wenn Voraussetzungen erfüllt sind
Nach Artikel 39 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist das Vorkaufsrecht der Gemeinde an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So müssen sich auf den zum Verkauf stehenden Grundstücken oberirdische Gewässer (ausgenommen sind Be- und Entwässerungsgräben) befinden oder daran angrenzen. Dies gilt auch für Grundstücke, die ganz oder teilweise in Naturschutzgebieten liegen.
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