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Augsburg: Hat ein Vater aus Landsberg seine Tochter sexuell missbraucht?

Augsburg

Hat ein Vater aus Landsberg seine Tochter sexuell missbraucht?

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    Hat ein Mann aus Landsberg seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht? Diese Frage wird derzeit am Landgericht in Augsburg geklärt.
    Hat ein Mann aus Landsberg seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht? Diese Frage wird derzeit am Landgericht in Augsburg geklärt. Foto: Uwe Zucchi/dpa (Symbolfoto)

    Hat ein Vater von vier Kindern aus Landsberg seine heute 13-jährige Tochter sexuell missbraucht? Wegen dieses Vorwurfs muss sich der Angeklagten derzeit vor der Jugendschutzkammer des Augsburger Landgerichts verantworten. Der Mann bestreitet die Vorwürfe, seine Verteidigung sieht die Beweislage als unzureichend an. Deswegen soll das Mädchen am nächsten Verhandlungstag als Zeugin vor Gericht vernommen werden.

    Die Schülerin soll am 9. Januar in Form einer Videovernehmung befragt werden. Vorgesehen ist, dass auf gegenüberstehenden Kameras und Bildschirmen Vorsitzende Richterin Caroline Hillmann und die Zeugin sich sehen und miteinander sprechen können. Mit dieser Art der Vernehmung aus einem anderen Zimmer neben dem Verhandlungssaal und ohne Blick auf den Vater hofft man bei Gericht, verwertbare Aussagen von dem Mädchen zu erhalten.

    Bereits an einem vorangegangenen Sitzungstag waren frühere Vernehmungs-Videos des Mädchens bei der Polizei und vor der Ermittlungsrichterin angeschaut worden. Dabei, so Rechtsanwalt Alexander Esser, sei praktisch nichts zu hören gewesen, was seinen Mandanten klar belaste. Dass der Vater einen Finger in die Scheide der Tochter geschoben habe, wie ihm vorgehalten werde, sei von der 13-Jährigen (Nebenklagevertreterin Claudia Gierke) nicht geschildert worden.

    Nach der Trennung von seiner Frau zog der Angeklagte nach Landsberg

    Am vierten Verhandlungstag hatte das Gericht mehrere Zeugen vernommen, darunter zwei ehemalige Nachbarinnen des Angeklagten aus dessen Zeit im Landkreis Fürstenfeldbruck. Dort hatte der Mann in einem Einfamilienhaus mit seiner Ehefrau und den vier Kindern gelebt, bis es zur Trennung kam und der Vater nach Landsberg zog. Eine heute 32-jährige Zeugin war im Zuge der Ermittlungen von der Polizei vernommen und jetzt auch vor Gericht angehört worden, weil bekannt wurde, dass sie als Jugendliche und als junge Frau möglicherweise vom Angeklagten heimlich fotografiert worden sei. 

    Zumindest hieß es auch jetzt wieder vor Gericht, es seien Fotos von der Zeugin beim Angeklagten gefunden worden. Tatsächlich gibt es diese Fotos wohl nicht. Bei einem ersten Vorfall, 2006 oder 2007, sei sie 15 oder 16 Jahre alt gewesen, so die Zeugin, die damals nichts mitbekommen habe. Vielmehr habe ihr ihre Mutter berichtet, wie sie den Nachbarn mit einer Kamera in der Hand schnell in seinem Haus habe verschwinden sehen. Jahre später, so die Zeugin, habe sie wie schon beim ersten Mal auf einer Decke im Garten gelegen und sich gesonnt. Weil sie allein zu Hause gewesen sei, habe sie ihr Bikini-Oberteil geöffnet. Irgendwann habe sie bemerkt, dass der Nachbar sich im angrenzenden Feld aufgehalten habe, auch da habe er eine Kamera bei sich gehabt.

    Ein Nachbarsmädchen soll der Mann häufiger sexuell belästigt haben

    Konkreter war eine andere Form der Belästigung, die eine heute 30-Jährige ehemalige Nachbarin und Zeugin vor Gericht schilderte. Mehrfach, beginnend, als sie selbst 15 oder 16 gewesen sei, habe sich der angeklagte Nachbar ihr gegenüber von seiner Haustür oder dem Garten aus gezeigt und onaniert. Das sei so gewesen, als sie damals zur Haltestelle des Schulbusses gelaufen sei, das sei mehrmals so gewesen, als sie später bereits mit dem Auto an die Uni gefahren sei. Sie habe den Nachbarn über den Zaum hinweg angesprochen, gefragt, was das solle, woraufhin er sich sofort zurückgezogen habe. Ja, sie habe ihre Beobachtung den Eltern erzählt, man habe aber nichts Weiteres unternommen, weil die Nachbarin offenbar immer allein ohne Zeugen gewesen sei und weil es ihr nie gelungen sei, einen Beweis zu sichern, etwa ein Foto aufzunehmen.

    Eine Landsberger Polizeibeamtin schilderte die Umstände der ersten Vernehmung der geschädigten Tochter auf der Inspektion. Dabei sei das Kind mit seiner Mutter, mit ihr, der Zeugin, und einer weiteren Polizistin im Raum gewesen. Das Mädchen sei aufgeregt gewesen, habe aber den Anschein gemacht, als begreife es, was mit ihm geschehen sei. Berichtet worden sei von dem Mädchen und dessen Bruder in einer weiteren Vernehmung, dass der angeklagte Vater im Beisein der Kinder zum Teil nur mit einer Unterhose bekleidet herumgelaufen sei. Den Kindern habe er das Angebot gemacht, sich nackt neben ihn zu legen. 

    Verbotene Fotos und Videos wurden nicht gefunden

    Bei seiner Verhaftung in der Wohnung in Landsberg habe der Angeklagte „schockiert“ gewirkt, so die Polizistin. Er habe sich nicht zu den Vorwürfen geäußert und umgehend einen Rechtsanwalt kontaktiert. Im selben Zuge sei die Wohnung des Mannes durchsucht worden. Dabei seien unter anderem Bettlaken und sämtliche elektronischen Geräte und Speichermedien beschlagnahmt worden. Dass darauf keine verbotenen Dateien, Fotos oder Videos gefunden worden waren, hatte zuvor bereits eine Polizeibeamtin ausgesagt.

    Um Fragen einer möglichen Schuldunfähigkeit bewerten zu können und jene nach einer Einweisung in die Psychiatrie anstatt ins Gefängnis, wird der Angeklagte im Gerichtssaal von einem Psychiater begutachtet. Das Verfahren wird am 9. Januar fortgesetzt, weitere Sitzungen sind bis Mitte März terminiert.

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