In der letzten Sitzung der Wahlperiode ist in Geltendorf wieder ein sehr kontrovers diskutiertes Thema auf der Tagesordnung gestanden. Nachdem im vergangenen Jahr der Gemeinderat dem öffentlichen Druck gegen den Bau eines dauerhaften Bauschutt-Recyclingzentrums südlich von Walleshausen nachgegeben hatte, hat jetzt die Firma BSE beantragt, auf dem Gelände ihrer ausgebeuteten Kiesgrube südlich von Wabern eine mobile Brechanlage für Bauschutt aufzustellen. Das Thema stieß auf großes Interesse in der Bevölkerung. Erneut wurde aber aus Brandschutzgründen ein großer Teil der Personen, die die Sitzung besuchen wollten, vor dem Rathaus abgewiesen.
Die im Sitzungssaal zugelassenen Gäste erfuhren aus dem Sachvortrag von Bürgermeister Robert Sedlmayr (ÖDP) zunächst, dass ein seit langer Zeit Kies abbauendes und in der Gemeinde verwurzeltes Bauunternehmen auf dem Grubengelände südlich von Wabern zeitweise Beton- und Ziegelabbruchmaterial lagern und mittels einer mobilen Brechanlage zerkleinern möchte. Dies solle an maximal zehn Werktagen im Jahr und maximal 13 Stunden am Tag geschehen. Es handle sich um keine dauerhafte und eingehauste Einrichtung, wie sie bis vergangenes Jahr zwischen Walleshausen und Kaltenberg geplant war. Die Entscheidungsbefugnis liege im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens beim Landratsamt. Bei dem Vorhaben südlich von Walleshausen hatte diese abschließende Entscheidungskompetenz die Gemeinde Geltendorf, weil hierfür ein Bebauungsplan gewesen wäre.
Bürgermeister Sedlmayr sorgt sich um das Image der Gemeinde bei der Wirtschaft
Das Landratsamt bitte um eine Stellungnahme der Gemeinde bis Mitte Mai. Diese Äußerung sollte nach Sedlmayrs Auffassung positiv ausfallen. Das einzige, was die Gemeinde zu prüfen habe, sei die Verkehrserschließung. Diese sei gegeben, ansonsten „gibt es keine rechtlichen Gründe, das Einvernehmen zu versagen“, befand Sedlmayr. Er warnte davor, wieder Emotionen hochzukochen und „diese Firma ständig in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen“. Man müsse auch darauf achten, dass Geltendorf als Gewerbestandort positiv wahrgenommen wird.
Tatsächlich folgte im Plenum dann eher ein juristischer Meinungsstreit. Michael Veneris (Bürgerforum) machte darauf aufmerksam, dass eine Recyclinganlage eine dauerhafte Nachfolgenutzung für einen zeitlich begrenzten Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung wäre. „Das gibt diesem Areal faktisch den Charakter eines Gewerbeareals“, meinte Veneris, und eine solche Nachfolgenutzung sei baurechtlich nicht privilegiert. Er sehe auch nicht, dass sich die Stellungnahme der Gemeinde auf Erschließungsfragen reduzieren müsse.
Der Gemeinderat versagt das Einvernehmen zur Brechanlage mit knapper Mehrheit
Veneris beantragte, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Er begründete dies mit der Außenbereichslage. Das beabsichtigte Bauschuttrecycling stehe zudem im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Eine Recyclinganlage könnte eine sogenannte „Splittersiedlung“ entstehen und verfestigen lassen und die Belastung durch Schwerlastverkehr könnte wegen der Kläranlagenzufahrt zu „unwirtschaftlichen Aufwendungen“ für die Gemeinde führen. Veneris‘ Antrag wurde mit 11:9 Stimmen befürwortet. In namentlicher Abstimmung unterstützten diesen die Fraktionen der Unabhängigen Bürger und des Bürgerforums, aber auch Michael Kaltner, Johanna Rill und Marion Wisura von der CSU sowie Jörg Burchardt (ÖDP). Die übrigen ÖDP- und CSU-Vertreter, die Grünen und Ernst Haslauer (SPD) stimmten gegen Veneris‘ Antrag.
Haslauer hielt die Begründungen von Veneris für nicht ausreichend. Dieser verweise nur auf Gesetzesinhalte, aber er lasse den erforderlichen „Tatsachenvortrag“ vermissen. Solche Tatsachen versuchte mit Bezug auf die vorgelegten mehr als 300-seitigen Unterlagen Claudius Mastaller (Unabhängige Bürger) zu ergänzen. So dürften bei der immissionsschutzrechtlichen Bewertung nicht nur die maximal zehn Einsatztage eines Bauschutt-Brechers gesehen werden, sondern auch die Zeiten, in denen das Material durch Baggermeißel „vorzerkleinert“ werde, in denen Lärmwerte von bis zu 123 Dezibel zu erwarten seien, führte er an. Offen sei, wohin das beim Brechen eingesetzte Wasser gelange und es sei mit Schäden und andauernden Verschmutzungen an den Straßen zu rechnen.
Haslauer hielt dem entgegen, „der Gemeinderat hat keine Kompetenz, zu entscheiden, ob das immissionsschutzrechtlich möglich ist“. Selbst das Landratsamt sei dabei auf das Wissen von Fachleuten angewiesen.
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