Bayerischer Verwaltungsgerichthof weist Klage gegen Baugebiet in Denklingen ab
Der jahrelange Streit um das Baugebiet Hinterberg in Denklingen ist beendet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gibt der Gemeinde recht.
Die Gemeinde Denklingen hat es nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München schwarz auf weiß, dass die Planungen zum Baugebiet Hinterberg in allen Punkten in Ordnung sind. Anwohner Johann Lehner kämpfte seit Jahren gegen das geplante Baugebiet für das Anfang des Jahres die erste Zusage an Interessenten vergeben wurde. Er hatte auch eine Normenkontrollklage eingereicht. Geprüft wurde, ob die Gemeinde Fehler bei der Aufstellung der Bauleitplanung gemacht hat. Es ist bereits das zweite Gerichtsurteil zugunsten der Kommune.
Zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden, dass die Erschließungsstraße in der geplanten Form gebaut werden dürfe. Das Gericht lehnte Lehners Beschwerde gegen den Straßenbau im Jahr 2021 ab und rechnete mit höchstens 200 Fahrbewegungen pro Tag bei 14 Bauplätzen. Lehner ging von "schlimmstenfalls 700" Fahrzeugbewegungen aus. Die Annahme der Antragssteller sei "nicht plausibel" und eine Verletzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes "nicht glaubhaft", urteilte das Gericht damals.
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