In seinem Wahlkreis gibt es etliche Brauereien: Kaltenberg, Andechs und Starnberg nennt er stellvertretend. Um ihre Belange kann sich der Landsberger Bundestagsabgeordnete Michael Kießling (CSU) jetzt intensiver kümmern. Denn der 52-Jährige ist seit einigen Tagen Präsident des Deutschen Institut für Reines Bier (DIRB).
Nach seiner Wahl in Berlin übernahm Kießling die Präsidentschaft vom CSU-Parlamentarier Max Straubinger. Das DIRB wurde 1974 als überparteilicher Verein gegründet und setzt sich seither für den Erhalt der Braukultur und des Reinheitsgebots ein. Die rund 120 Mitglieder sind amtierende und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus Bundestag, Landtagen und Kommunalparlamenten sowie Persönlichkeiten aus Verbänden, Organisationen und der Wirtschaft. Das Institut erhebt keine Mitgliedsbeiträge und verfügt als Verein über kein Vermögen.
Bier ist ein international anerkanntes deutsches Kulturgut
„Nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier ist nicht nur ein international anerkanntes deutsches Kulturgut. Das Reinheitsgebot als älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt garantiert auch, dass deutsches Bier ein nach höchsten Standards hergestelltes Genussmittel bleibt“, wird Michael Kießling in einer Pressemitteilung aus Anlass seiner Wahl zitiert. Wie er im Gespräch mit unserer Redaktion verrät, trinkt er selbst am liebsten Helles, nach dem Sport natürlich ein alkoholfreies. Ja, Craft-Biere habe er auch schon probiert, ein traditionelles Bier sei ihm aber lieber.
Und wie kommt Michael Kießling zur Ehre einer Präsidentschaft? Abseits des politischen Berlins engagieren sich viele Parlamentarier auch sozial und gesellschaftlich. Sein Vorgänger Max Straubinger organisiert unter anderem Schafkopfturnier für die Aktion Sternstunden. Bei einem dieser Anlässe habe er Michael Kießling gefragt, ob er das Amt nicht übernehmen möchte. „Das ist ein schönes Ehrenamt und passt ideal zu meiner Funktion als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Tourismus der CDU/CSU-Fraktion“, sagt der Bundestagsabgeordnete aus Landsberg.
In Deutschland produzieren rund 1500 Brauereien nach dem Reinheitsgebot
Als älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt ist das Reinheitsgebot heute sowohl national als auch auf europäischer Ebene rechtlich abgesichert. Seit seiner Verkündung am 23. April 1516 durch Herzog Wilhelm IV. gilt bis heute unverändert, dass Bier in Deutschland aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser zu brauen ist. Auf europäischer Ebene ist nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier als traditionelles Lebensmittel anerkannt worden. Ziel des DIRB ist es, sich trotz dieser rechtlichen Absicherung weiterhin für die Reinheit und Vielfalt des deutschen Bieres im In- und Ausland einzusetzen und die Vorteile des Reinheitsgebotes zu verdeutlichen. Aktuell erzeugen rund 1500 deutsche Brauereien nach dem Reinheitsgebot etwa 7000 verschiedene Marken in einer Vielzahl von Sorten.
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