Auf einer Fläche von 1520 Quadratmetern sollen in Entraching an der nördlichen Seite der Windachstraße gegenüber dem dortigen landwirtschaftlichen Lohnunternehmen zwei Einfamilien- und zwei Doppelhäuser sowie Garagen und Kfz-Stellplätze gebaut werden. Dem Gemeinderat lag dazu eine Bauvoranfrage vor, und das Gremium entschied diese knapp positiv, mit 6:5 Stimmen.
Wie Bürgermeister Siegfried Weißenbach sagte, liegt das Bauvorhaben im Rahmenplan, der für Entraching beschlossen wurde, jedoch nicht im Bereich der Ortsabrundungssatzung. Der Rahmenplan wird hinsichtlich der Lage der Gebäude beachtet. Diese liegen im festgelegten Innenbereich.
Nicht weit weg von den Wohnhäusern will auch ein Landwirt bauen
Eine Parzellierung ist noch nicht erfolgt. Da es keinen Bebauungsplan gibt, müssen sich die Häuser in die nähere Umgebung einfügen. Zudem verlangt die Gemeinde eine Begrünung auf der Außenbereichsgrenze und die Immissionseinwirkungen auf die Nachbarn sind zu prüfen.
Positiv beschieden wurde auch die Vergrößerung von landwirtschaftlichen Bauten in Entraching östlich unweit der geplanten Wohnhäuser. Ein Kälberstall, Außenliegeboxen und Auslauf wurden genehmigt und ebenso der Neubau eines Jungviehstalls.
Auch die Bebauung am Hang des Leitenbergs ist wieder ein Thema
Im Zuge eines umstrittenen Bauvorhabens an dem steil zur Windach abfallenden Hang am Leitenberg hat die Gemeinde festgestellt, dass ein Teil der Straße nicht gewidmet ist. Genauer gesagt war dieser automatisch gewidmet, als für das Gebiet der Bebauungsplan Finning-Ost bestand. Durch dessen Aufhebung 2004 wurde das Straßenteilstück wieder Privatgrund der Gemeinde. Seitdem erfolgt die Zufahrt zu zwei Grundstücken über privates Gelände.
Aufgefallen ist dies im Zuge der Proteste der Anwohner, die ein geplantes Bauvorhaben neben der Leitenbergtreppe ablehnen. Einer der Anwohner wurde von der Gemeinde aufgefordert, einen auf die Straße hinausragenden Baum zurückzuschneiden. Dieser weigere sich jedoch, sagte Bürgermeister Weißenbach in der Gemeinderatssitzung. Bei der Überprüfung des Vorgangs fiel der Gemeinde auf, dass das Straßenstück nicht gewidmet ist. Der Gemeinderat stimmte der Widmung nun einstimmig zu.
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