28 Seiten umfasst der Beschluss des Verwaltungsgerichts München, der letztlich eines aussagt: Ein Bürgermeister darf Demonstrantinnen und Demonstranten öffentlich nicht als Terroristen bezeichnen. Was für manche offensichtlich erscheint, klingt für andere womöglich nach Verbotskultur, doch die Rechtslage ist damit klar. Eine solche verbale Entgleisung darf von einem politischen Repräsentanten nicht ohne Konsequenzen getroffen werden. Es wäre wünschenswert, dass Bürgermeister Johannes Hintersberger seinen Fehler einsieht.
Kommentar
Das Urteil gegen den Bürgermeister ist ein wichtiges Signal

Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden