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Greifenberg: Wie Greifenberg auf die staatlichen Stellplatz-Reformpläne reagiert

Greifenberg

Wie Greifenberg auf die staatlichen Stellplatz-Reformpläne reagiert

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    Wenn es nicht genug private Stellplätze gibt, stehen die Autos auf der Straße. Deshalb gibt es in vielen Gemeinden kommunale Satzungen, die regeln, wie viele Parkplätze von Bauwerbern nachzuweisen sind.
    Wenn es nicht genug private Stellplätze gibt, stehen die Autos auf der Straße. Deshalb gibt es in vielen Gemeinden kommunale Satzungen, die regeln, wie viele Parkplätze von Bauwerbern nachzuweisen sind. Foto: Bernd Hohlen (Symbolbild)

    Die Stellplatzvorschriften gehören zu den Regeln, die die Staatsregierung in den Blick genommen hat, um im Rahmen eines „Ersten Modernisierungsgesetzes“ Bürokratie abzubauen. Das sorgt nun kurz vor dem Jahresende bei Kommunen, die bislang keine Stellplatzsatzung erlassen haben, für Betriebsamkeit. Eine solche Gemeinde ist Greifenberg.

    So ist die Lage bisher: Stellplatzvorgaben macht zum einen eine staatliche Garagen- und Stellplatzverordnung, die die überall in Bayern geltenden Standards definiert. Viele Gemeinden haben aber darüber hinaus auch eine eigene Satzung erlassen. Damit kann beispielsweise eine höhere Stellplatzzahl pro Gebäude gefordert werden.

    In manchen Gemeinden könnte es künftig überhaupt keine Stellplatz-Vorschriften mehr geben

    Absicht der Staatsregierung ist nun, in diesem Bereich voraussichtlich ab 1. Januar das Landesrecht zugunsten kommunaler Entscheidung zurückzunehmen. Dazu solle das Landesrecht das „Ob“ einer Stellplatzpflicht nicht mehr selbst regeln, sondern es den jeweiligen Kommunen überlassen, eine Stellplatzpflicht durch Satzung zu begründen oder darauf zu verzichten. Lediglich wenn sich die Kommune für eine Stellplatzpflicht entscheidet, würde die staatliche Regelung in einem zweiten Schritt das „Wie“ regeln, und zwar dahingehend, dass die Kommune nicht beliebig viele, sondern höchstens so viele Stellplätze vorschreiben darf wie staatlich geregelt.

    Gemeinden wie Greifenberg, die bislang keine eigene Stellplatzsatzung haben, können aber innerhalb von sechs Monaten erstmalig eine solche Satzung erlassen. Allerdings können sie dabei keine eigenen Vorgaben mehr zur Beschaffenheit und Größe von Stellplätzen machen, sondern müssen sich innerhalb der reduzierten Angaben der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats bewegen. Gemeinden, die die Sechs-Monats-Frist verstreichen lassen, würden keine Stellplatz-Regeln mehr aufstellen dürfen.

    Die Satzung, die jetzt beschlossen wurde, bleibt nicht lange wirksam

    Größeren Gestaltungsspielraum haben hingegen Gemeinden, die jetzt schon eine Satzung haben. Zwar sollen grundsätzlich alle solchen Regelwerke zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit verlieren. Es soll jedoch möglich bleiben, diese Satzungen innerhalb von sechs Monaten wiedereinzuführen - und zwar mit allen Festsetzungen, solange der bisherige Stellplatzschlüssel den jetzigen Vorgaben entspricht und diesen nicht übersteigt.

    Vor diesem Hintergrund hat der Greifenberger Gemeinderat mit 10:1 Stimmen eine Stellplatzsatzung nach dem Muster der Gemeinde Schondorf erlassen. Greifenberg gehört mit der nunmehr erfolgten kurzfristigen Einführung eigener Stellplatzregeln zu den Kommunen, die auch nach der Reform noch einen maximalen Gestaltungsspielraum bei den Stellplatz-Regeln haben.

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