Seit 2004 betreibt ein externes Unternehmen eine PV-Anlage auf dem Gebäude des Lechtalbads in Kaufering. Zum Ende des vergangenen Jahres ist der Pachtvertrag fristgerecht beendet und durch eine neue Vereinbarung mit kurzfristiger Kündigungsoption ersetzt worden. Nun möchte der Landkreis selbst eine Solaranlage auf die Dachflächen bauen und betreiben. In einer Sitzung des Kreisausschusses wurden mehrere Varianten vorgestellt. Die Mitglieder sprachen sich einstimmig für die umfangreichste aus, durch die der gesamte Strombedarf des Bads abgedeckt werden kann.
Laut Bernhard Lachner von der Kreisverwaltung ist es künftig sinnvoller, den auf dem Dach des Lechtalbads erzeugten Strom selbst zu nutzen. Martin Sinn vom Fachbüro VS planen & beraten stellte dazu vier verschiedene Optionen vor. In zwei davon wären die bestehenden Module weiter genutzt und durch neue Module auf bisher noch freien Flächen ergänzt worden. Der Kreisausschuss entschied sich jedoch für die große Lösung: Der Bestand soll ersetzt werden, außerdem sind Neuflächen für PV-Module im westlichen, östlichen und nördlichen Bereich des Dachs ausgewiesen.
Strombedarf des Lechtalbads wird durch PV-Anlage gedeckt
Damit könnten auf dem gesamten Gebäude des Lechtalbads bald neue Module mit mehr Leistung angebracht sein. Die Stromerzeugung würde bilanziell den jährlichen Bedarf des Bäderbetriebs (rund 350.000 kWh) decken. Die Kosten für den Strom belaufen sich auf 65.000 Euro. Laut der in der Sitzung gezeigten Präsentation liegen die Investitionskosten bei 470.000 Euro. Es wird von einer Amortisationsdauer von rund 13 Jahren ausgegangen.
Im Zuge der Maßnahme könnte laut Bernhard Lachner von der Kreisverwaltung stellenweise auch das Dach des Lechtalbads erneuert werden. In den weiteren Planungen werde außerdem ein möglicher Batteriespeicher Thema, sagte er auf eine entsprechende Nachfrage von CSU-Rat Ferdinand Holzer. Nach dem Beschluss des Kreisausschusses ist die Verwaltung mit der Ausschreibung für die Errichtung und Inbetriebnahme der PV-Anlage beauftragt. Über die Vergabe der Bauleistungen wird gesondert entschieden.
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