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Kinder in Geltendorf von unbekanntem Mann angesprochen? Das sagt die Polizei

Geltendorf

Ein unbekannter Mann spricht Kinder in Geltendorf an - was die Polizei dazu sagt

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    Beim Spielen in einem Garten soll ein achtjähriges Mädchen in der Nähe des Geltendorfs angesprochen und am Arm ergriffen worden sein.
    Beim Spielen in einem Garten soll ein achtjähriges Mädchen in der Nähe des Geltendorfs angesprochen und am Arm ergriffen worden sein. Foto: Federico Gambarini, dpa (Symbolbild)

    Erzählungen, dass Kinder aus möglicherweise unlauteren Motiven von Unbekannten auf der Straße angesprochen werden, machen gewöhnlich schnell die Runde - zumeist ist bald nichts mehr davon zu hören und es ist - Gott sei Dank - niemand zu Schaden gekommen. Vor einigen Tagen sorgte eine solche Begebenheit in Geltendorf für Besorgnisse. Die Polizei in Landsberg äußert sich dazu zurückhaltend.

    Bereits am Dienstag, 27. Mai, soll in Geltendorf in Bahnhofsnähe ein achtjähriges Mädchen von einem Mann angesprochen worden sein. Den Angaben der Mutter zufolge geschah dies gegen 18 Uhr in einem Garten, in dem das Mädchen bei einem gleichaltrigen Buben spielte. Der Mann habe sich in einer Hecke in Hocke-Stellung befunden, sei aufgesprungen und habe das Mädchen am Arm gepackt und gesagt, es solle mitgehen. Das Kind habe sich jedoch losreißen können. Der wohl dunkelhäutige Mann, der eine Sturmhaube getragen haben soll, sei daraufhin in Richtung St. Ottilien davongelaufen. Außerdem soll der Mann vorher bereits den gleichaltrigen Buben angesprochen haben, der von dem Ereignis bis dahin allerdings nichts erzählt hatte.

    Achtjährige in Geltendorf angesprochen: Das Sicherheitsgefühl der Familie ist dahin

    Der Vorfall habe erhebliche Besorgnis ausgelöst: „Unser Sicherheitsgefühl ist dahin“, sagt die Mutter. Sie lasse ihre Tochter nun nicht mehr unbeaufsichtigt nach draußen, erzählt sie, und betont: „Es sollte aber selbstverständlich sein, dass sich Kinder frei bewegen können.“

    Sie habe nicht nur die Nachbarschaft und die Schule informiert, sondern auch die Polizei in Landsberg. Dort sei ihr gesagt worden, dass es sich bei dem Vorgang wohl um keinen Straftatbestand handeln würde, man werde aber versuchen, präventiv tätig zu werden.

    Bei einer konkreten Gefährdung würde die Polizei die Öffentlichkeit informieren

    Die Antwort auf die Nachfrage unserer Redaktion zu dem aus Geltendorf berichteten Vorgang hielt die Landsberger Polizei ganz allgemein. Man könne sicher sein, „dass die Polizei jede Mitteilung über angesprochene Kinder sehr ernst nimmt und wie auch in diesem Fall alle erforderlichen und möglichen Ermittlungen durchführt, um den Sachverhalt aufzuklären“, erklärt Sprecherin Anita Graf: „Sollte sich daraus eine konkrete Gefährdung für Kinder ergeben, würden wir auch durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit darüber informieren und gegebenenfalls auch Schulen einbeziehen, um entsprechende Fälle nachzubereiten.“

    Kritisch sieht die Polizei das Weiterverbreiten von „privaten Warnmeldungen“ über soziale Medien. Davon werde abgeraten, denn: „Hier besteht die Gefahr, dass ein Geschehen durch die Nutzer falsch wiedergegeben wird und die weiteren Inhalte außer Kontrolle geraten. Die hierdurch entstehende Panik wirkt sich nachteilig auf das Sicherheitsgefühl von Eltern und Kindern aus.“ In einem Großteil der Fälle stelle sich im Rahmen der Ermittlungen heraus, dass das Ansprechen von Kindern nicht mit bösen Absichten erfolgte. Ein Beispiel hierfür wäre, dass Kinder von einem Fremden nach dem Weg gefragt werden.

    Diese Tipps gibt die Polizei

    • Sorgen Sie für ein Vertrauensverhältnis und sprechen Sie regelmäßig mit Ihren Kindern über deren Ängste und Sorgen. Kinder sollten das Gefühl haben, alles zu Hause erzählen zu können.
    • Spielen Sie mit Ihrem Kind verschiedene Szenarien mit entsprechenden Lösungsmöglichkeiten durch: „Was machst Du, wenn…“.
    • Überlegen Sie sich, wie Ihr Kind mit Geschenken (Bonbon) oder Angeboten (Katze streicheln) von Fremden umgehen soll.
    • Finden Sie zusammen mit Ihrem Kind sogenannte „Sicherheitsinseln“. Das sind Orte, zum Beispiel entlang des Schulweges, wo das Kind Hilfe holen kann (etwa die Kassiererin beim Supermarkt, Klingeln bei Anwohnern).
    • Ihr Kind sollte wissen, dass es nicht unhöflich ist „Nein“ oder „Ich weiß nicht“ zu sagen oder einfach wegzugehen, wenn es von Fremden angesprochen wird.
    • Empfindet das Kind eine Situation als bedrohlich, soll es laut schreien, dunkle Orte meiden und die Gesellschaft anderer suchen („die drei L - Licht, Lärm, Leute“).
    • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es immer Abstand halten soll: Zeigen Sie ihm dabei auch, was ein Meter Abstand von einer Fahrzeugtüre bedeutet. (AZ)
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