Plus Die Stadt Landsberg muss wohl für einen Großteil des Schadens aus den Derivategeschäften aufkommen. Wie LT-Redakteur Thomas Wunder diese Entscheidung einordnet.
Das ist ein bitterer Tag für die Stadt Landsberg und die sie beratenden Rechtsanwälte. Zwar gibt es noch den Weg der Beschwerde zum Bundesgerichtshof um die Zulassung einer Revision zu beantragen, doch vieles deutet daraufhin, dass die Stadt den durch die Derivatgeschäfte entstandenen Schaden zu etwas mehr als zwei Dritteln bezahlen muss. Dabei gibt es wohl keinen Zweifel daran, dass die Kämmerei in den 2000er-Jahren vonseiten der Bank falsch beraten wurde, offenbar sogar wissentlich.
Doch diese Erkenntnisse flossen in das Urteil des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2016 nicht ein und konnten auch jetzt nicht mehr berücksichtigt werden. Und so ist das Urteil aus dem Jahr 2016 zwar falsch, es bleibt aber ein Urteil. Die nachträgliche Nichtgenehmigung der Geschäfte durch das Landratsams hat keine Wirkung mehr.
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