Entscheidungen des IKG sind nur bedingt nachvollziehbar
Plus Das Vorgehen eines Landsberger Gymnasiums gegen einen Schüler, der die Schule schwänzt, um Kinder zu trainieren, ist rechtlich richtig und doch fatal.
Das Verhalten eines 19-jährigen Schülers des Ignaz-Kögler-Gymnasiums in Landsberg polarisiert. Die Schule hatte ihm eine Freistellung verweigert. Er begleitete Jungen und Mädchen trotzdem zum 53. Bundeswettbewerb im Rudern als Trainer nach Bremen. Dafür sollte er ein Bußgeld zahlen, weigerte sich, sodass der Fall nun am Amtsgericht Landsberg landet.
Der Schüler des IKG ist als Trainer wichtige Bezugsperson
Formal ist der Schulleitung nichts vorzuwerfen. Sie hat nach entsprechender Gesetzeslage gehandelt, als sie eine Freistellung verweigerte und das bewusste Fernbleiben beim Landratsamt meldete. Und ginge es um einen Schüler, der einfach in den Urlaub gefahren ist oder auf ein Musikfestival, die oft schon am Donnerstag oder Freitag beginnen, wäre die Entscheidung sicher auch auf große Zustimmung gestoßen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Herr Mühlhause, was schreiben Sie da für ein Blech? Jeder hätte irgend einen Grund sich nicht an die Regeln zu halten. Hier ging es weder um Leben und Tod noch war Gefahr im Verzug. Der Verursacher ist der Ruderverband. Warum wird ein Termin so gelegt, dass die Teilnehmer Unterrichtsversäumnisse in Kauf nehmen müssen? Was ist mit den betreuten Kindern? Die mussten ja wohl auch die Schule schwänzen.
Schwach Leistung des Gymnasiums. Wieder ein Beweis dafür wie hoch ehrenamtliches Engagement wertgeschätzt wird. Sehr traurig…