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Personalmangel trifft auf Betreuungsanspruch für Grundschüler

Kommentar Von Christian Mühlhause
13.01.2023

Plus Dass es einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschülern gibt, ist richtig. Die Umsetzung wird aber eine Mammutaufgabe, schreibt Christian Mühlhause.

Dass bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler eingeführt wird, ist seit Jahren klar und nötig. Zwischen der Zahl der Urlaubstage von Berufstätigen und den Ferientagen klafft eine große Lücke. Wer nicht auf familiäre Unterstützung bauen kann, hat ein Problem. Dies zu ändern, ist angesichts des Mangels an Mitarbeitern in vielen Branchen und den Miet- und Immobilienpreisen - von einem Gehalt zu leben, ist ambitioniert - überfällig.

Weil der Freistaat Bayern sich aber lange in Schweigen hüllte, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen soll, scheuten die Kommunen in den vergangenen Jahren Investitionen in dem Bereich und haben nun einen enormen Handlungsdruck. Es müssen geeignete Räume her, in denen auch Mittagessen und Angebote stattfinden können. Dass der Bund Mittel zum Bau neuer Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, ist gut, aber nun werden viele Kommunen gleichzeitig versuchen, Handwerker zu bekommen. Wie das ausgeht, ahnt wohl jeder Hausbesitzer, der derzeit einen Handwerker beauftragen will. Es geht nicht ohne Geduld, warten ist aber angesichts des näher rückenden Rechtsanspruchs im Jahr 2026 auch keine Option. 

Woher kommt das Betreuungspersonal?

Und selbst wenn die Räumlichkeiten fertig werden, wer kümmert sich eigentlich mit einem vernünftigen pädagogischen Konzept um die Kinder? Es gibt zu wenig Grundschullehrer und -lehrerinnen, als dass diese die Aufgabe übernehmen könnten, und bei den Erzieherinnen ist die Situation noch angespannter. Ein flächendeckender Mangel scheint nicht unwahrscheinlich, sieht man sich die aktuelle Situation an. Die Verantwortlichen in den Kommunen tun sicher alles, was möglich ist. Es wird spannend sein zu sehen, ob das am Ende ausreicht.

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