Die Entkriminalisierung eines Schwangerschaftsabbruchs und den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch zu streichen, ist ein wichtiger Schritt. Allerdings würde damit auch die Verpflichtung zur Beratung wegfallen. Diese ist aber immer auch ein Informations- und Hilfsangebot, von dem insbesondere Frauen profitieren, die durch Abhängigkeiten und Notlagen handeln. Das Beratungsgespräch sollte weiter verpflichtend sein, mit oder ohne Schein.
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