Urteil zu Rudertrainer ist überraschend und richtig zugleich
Plus Das Amtsgericht Landsberg hebt eine Geldbuße gegen einen 19-Jährigen Rudertrainer wegen Schulschwänzens auf. Aufgrund der Umstände ist das richtig, schreibt Christian Mühlhause.
Geltendes Recht und Gerechtigkeitsempfinden kollidieren manchmal miteinander. Mit solch einem Fall beschäftigte sich nun das Amtsgericht Landsberg. Ein 19-jähriger Trainer der Kauferinger Ruderer war trotz verweigerter Freistellung seines Gymnasiums zwei Tage dem Unterricht ferngeblieben und hatte seine Schützlinge bei einem Wettkampf betreut. Die Folge: Er sollte ein Bußgeld über 60 Euro zahlen, was er nicht einsah. Die Ansichten darüber, ob das Ehrenamt oder die Anwesenheitspflicht höher zu bewerten sei, gingen auch unter den Lesern unserer Zeitung auseinander.
Rudertrainer vor Gericht: Richterin in Landsberg nutzt Spielräume
Es war vor dem Verfahren wohl eher zu erwarten, dass die Richterin Verständnis zeigen würde für den Wunsch, die Athleten zu begleiten, aber die Strafe am Ende Bestand haben würde, weil der junge Mann bewusst einen Regelverstoß begangen hat. Doch das Recht ist kein starres Konstrukt. Richter beziehungsweise Richterinnen haben Handlungsspielräume in ihren Entscheidungen, und die wurden in dem Fall richtigerweise genutzt und von einer Strafe abgesehen. Wichtig ist auch, dass die Richterin klar gemacht hat, dass das Zusammenspiel von Faktoren wie Schuljahresende und ehrenamtliches Engagement für sie entscheidend waren. Sie hat keinen Freibrief ausgestellt.
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