Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in unserer Demokratie ist Zeichen von Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit selbstbewusster Bürgerinnen und Bürger. Dank Artikel 8 im Grundgesetz dürfen sie sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen versammeln. Das gibt den Menschen in unserem Land auch das Recht, ihre Meinung öffentlich kundzutun.
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