Nicht nur die Vögel hört man wieder überall zwitschern, auch die Amphibien erwachen bei frostfreiem Boden aus ihrer Kältestarre. Aufgrund der milden Witterung hat die Amphibienwanderung im Landkreis Landsberg teilweise schon begonnen. Kröten, Frösche und Molche brechen zu einer zeitlich begrenzten, sehr massiven Frühjahrswanderung zu den Laichgewässern auf. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises bittet daher alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Wachsamkeit. Von der Wanderung betroffene Straßenabschnitte werden teilweise gesperrt oder es wird ein temporäres Tempolimit angeordnet. Darüber informiert die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt in einer Pressemeldung.
Die Amphibien wandern bei nächtlichen Temperaturen um die sechs Grad Celsius aufwärts und feuchter beziehungsweise regnerischer Witterung. Wandernde Amphibien müssen vielerorts Straßen überqueren, um zu ihren Laichgewässern zu gelangen. Untersuchungen haben ergeben, dass schon bei einer Verkehrsdichte von 60 Autos pro Stunde 90 Prozent der wandernden Erdkröten überfahren werden. Um den Tieren ein sicheres Erreichen der Laichgewässer zu ermöglichen, lässt die untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg, und dem Straßenbauamt Weilheim Schutzzäune aufbauen. Im Landkreis werden 21 Wanderstrecken zuverlässig betreut. Über einen Zeitraum von mehreren Wochen werden die Zäune morgens und abends bis spätnachts überwacht und dabei Hunderte Tiere sicher über die Straße zum Laichgewässer gebracht. Im vergangenen Jahr konnten über 17.000 Amphibien (Kröten, Molche und Frösche) gerettet werden.

Die Ortsverbindungsstraße in Steinebach Richtung Achselschwang und die Ortsstraße „Römerfurt“ wird von der Gemeinde Windach in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde während der Nachtstunden gesperrt. Ebenso wird auch wieder die Ortsverbindungsstraße Issing-Dettenschwang komplett gesperrt und der Verkehr umgeleitet. Zum Schutz der Streckenbetreuer und der Amphibien wird auf anderen Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts in der Zeit von 19 bis 7 Uhr stufenweise herabgesetzt.
- Kreisstraßen (Begrenzung auf 70/50 Kilometer pro Stunde): LL6 (Strecken Mundraching/Lechbrücke sowie Hagenheim-Thaining und Thaining), LL7 (Strecke Geretshausen-Weil), L 17 (Strecke Dienhauser Weiher)
- Staatsstraßen (Begrenzung auf 70/50 Kilometer pro Stunde): St2055 (Strecke Abtsried-Rott), St2055 (Strecke Utting, Holzhausen), St2027 (Strecke Kaltenberg-Klosterlechfeld, Bereich Ziegelstadl), St2054 (Strecke Spitzer Weiher zwischen Moorenweis und Kaltenberg), St2346 (Strecke Achselschwang-Staatsstraße Finning-Schondorf, Brücke Schweinach), St2056 (Strecke Grünsink Hagenheim Gut Memming)
- Gemeindestraßen (Begrenzung auf 50 Kilometer pro Stunde): Strecken Weldener Weihern (Bereich Mühlweiher), Geltendorf-Türkenfeld, Eresinger Weiher (Begrenzung auf 70/50/30) und beim Pflaumdorfer Moos (Begrenzung auf 70/50/30), im Bereich der Verbindungsstraße Isotex Straße/Gewerbegebiet Lechrain, Ramsach-Schöffelding und Schöffelding, Ramsacher Weiher. Dort wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70/50 Kilometer pro Stunde in jeweils beiden Fahrtrichtungen je nach Strecke beschränkt.
Die Amphibienwanderung ist sehr witterungsabhängig, von Jahr zu Jahr unterschiedlich und daher recht schwer zu planen. Um einen möglichst guten Schutz für die Tiere zu gewährleisten, wird die Amphibienwanderung von Mitte Februar bis Mitte April betreut. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind notwendig, um die ehrenamtlichen Amphibienhelfer zu schützen, die sich in der Dämmerung oder in der Nacht an den meist unübersichtlichen Strecken aufhalten, teilt das Landratsamt mit. Trotz ausweichender Fahrmanöver von Autofahrern kommen viele Kröten beim Überqueren der Straßen ums Leben, obwohl sie nicht direkt überfahren werden. Es ist vielmehr der Strömungsdruck der Autos auf die Fahrbahn, der die Amphibien zerquetscht oder sie platzen lässt. Hilfreich sei nur langsames Fahren in den gekennzeichneten Wandergebieten.
Wer allgemeine Fragen zum Amphibienschutz hat, kann sich an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Landsberg unter Telefon 08191/129-1472 oder per E-Mail an naturschutz@lra-ll.bayern.de wenden. (AZ)
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