Warum fünf Meter Artenschutz eine Herausforderung für Landwirte ist
Plus Das Bayerische Naturschutzgesetz schreibt Landwirten vor, Blühstreifen entlang bestimmter kleinerer Gewässer unangetastet zu lassen. Warum die Gemeinde Pürgen Einspruch einlegen will, und was Betroffene beachten sollten.
Im Nachgang zum Volksbegehren für mehr Artenvielfalt im Jahr 2019 wurde das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Entlang von natürlichen oder naturnahen Gewässern in der freien Natur ist künftig ein Gewässerrandstreifen einzuhalten. Landwirte oder auch gewerbliche Gartenbauer dürfen diesen auf einer Breite von fünf Metern nicht nutzen. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) hat nun die Gewässerrandstreifen für den Landkreis Landsberg kartiert und bewertet. Dabei liegt der Teufel im Detail, wie bei einer Veranstaltung deutlich wurde. Warum sich Betroffene noch vor dem 14. Juni mit dem Thema beschäftigen sollten.
760 Kilometer Gewässer im Landkreis Landsberg
Beim Thema Gewässerrandstreifen geht es um die kleinen Gewässer – 760 Kilometer Flüsschen, Bäche und Gräben durchziehen den Landkreis Landsberg, und nicht immer ist auf den ersten Blick zu erkennen, ob diese natürlichen Ursprungs, also schon „immer“ da sind, oder im Laufe der Zeit – oftmals in den Zeiten der beiden Weltkriege – von Menschenhand geschaffen wurden, beispielsweise zur Entwässerung oder auch für Zuläufe für Mühlen. Aber genau darum geht es heute, soll ein Gewässer als „natürlich“ oder „künstlich“ bewertet werden.
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