Landkreis Landsberg: An der Impfpflicht scheiden sich die Geister
Plus Ab Mitte März gilt im Kreis Landsberg eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Doch es gibt offene Fragen. Kontrovers diskutiert wird eine allgemeine Impfpflicht.
Die Diskussion um eine Corona-Impfpflicht nimmt Fahrt auf. In der vergangenen Woche wurde das Für und Wider einer für die Allgemeinheit gültigen Regelung erstmals im Bundestag diskutiert. Dem Landsberger Landrat Thomas Eichinger (CSU) bereitet derweil die ab Mitte März vorgesehene einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in der Pflege Sorgen, wie er jüngst in einer Presserunde sagte (LT berichtete). Bei der Umsetzung sind außerdem noch viele Fragen offen. Wie positionieren sich Einrichtungen und Verbände in der Debatte? Unsere Redaktion hat sich umgehört.
In Landrat Thomas Eichingers Augen könnten mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Probleme auf den Landkreis, der die Betreuung der Menschen sicherstellen müsse, zukommen. Unter den Beschäftigten in der Pflege gebe es einen gewissen Prozentsatz, der aktuell noch nicht geimpft sei. Mögliche Kündigungen bezeichnete Eichinger zwar als „Ultima Ratio“. Es bestehe aber durchaus die Gefahr, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Heimen „eine andere Beschäftigung“ suchten.
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