In einem Bürgerentscheid haben die Bürgerinnen und Bürger den Neubau eines Landratsamts am Penzinger Feld mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die Kostenschätzung für das Projekt belief sich auf 120 Millionen Euro. Zuvor hatte die Kreisverwaltung für ein Ratsbegehren geworben. Zuletzt hatte Kreisrätin Daniela Groß (Grüne) mehrmals in Sitzungen angefragt, wie viel diese Werbekampagne gekostet hat. Die Fraktion der Bayernpartei forderte in einem Antrag ebenfalls Antworten dazu. Und die gab es nun im Kreisausschuss.
Wie es in dem Antrag der Bayernpartei heißt, hat die Verwaltung mit einer Vielzahl von Aktionen für das Ratsbegehren geworben. Dazu seien Mitarbeiter des Landratsamts eingesetzt, Flächen angemietet, Informationsmaterial in Druck gegeben und Informationsveranstaltungen organisiert worden. Kreiskämmerer Thomas Markthaler präsentierte den Mitgliedern des Kreisausschusses ein Dokument, in dem die dadurch entstandenen Kosten aufgeschlüsselt sind. Demnach belaufen sich die Kosten für die Aktionen auf insgesamt knapp 123.000 Euro.
Größere Posten machen die externe Kommunikationsbegleitung (43.000 Euro), Druckerzeugnisse, Informationsmaterial und geschaltete Anzeigen (24.000 Euro) und die Beauftragung der Planungsbüros (18.500 Euro) aus. Vertreter der Planungsbüros standen bei Informationsveranstaltungen als fachliche Ansprechpartner zur Verfügung. Für ein Animationsvideo zur Visualisierung der Projektinhalte wurde 15.000 Euro fällig. Die Mietkosten für den Pop-up-Store in der Innenstadt und Veranstaltungsräume belaufen sich auf etwa 3000 Euro. Die Aufwendungen wurden nach Angaben des Landratsamts auf verschiedenen Haushaltsstellen im Teilhaushalt des Landratsamts verbucht, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Projektbegleitung und Auftragsvergaben.
Beschäftigte des Landratsamt bringen 387 Arbeitsstunden auf
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Kreistag das Ratsbegehren beschlossen und damit auch den öffentlichen Informationsprozess in Gang gesetzt hat. Dieser habe der Aufklärung der Bevölkerung über die Inhalte und Ziele des Ratsbegehrens gedient. „Dabei handelt es sich nicht um politische Werbung, sondern um sachliche Informationen, die nach Artikel 18a der Bayerischen Landkreisordnung zulässig und notwendig sind, um das Recht der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sich vor dem Bürgerentscheid ein eigenes Bild zu machen“, heißt es in dem Dokument der Kreisverwaltung.
Zudem wurden zur Umsetzung der Informationsmaßnahmen insgesamt etwa 387 Stunden Arbeitszeit durch Mitarbeitende des Landratsamts zusätzlich zum Regelbetrieb erbracht: 216 Stunden für den Betrieb des Pop-up-Stores, 80 Stunden für Informationssamstage in der Innenstadt sowie 84 Stunden für Präsenz bei weiteren Informationsveranstaltungen in Gemeinden und dem Infostand am Weihnachtsmarkt. Diese Einsätze seien außerhalb der regulären Arbeitszeit erfolgt. Die Mehrarbeitszeiten wurden demnach über die bestehende Zeiterfassung dokumentiert und im Rahmen der Dienstvereinbarungen durch Zeitgutschriften oder Freizeitausgleich abgegolten. Alle Einsätze seien dokumentiert und im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Regelungen erfolgt.
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