Wenn einem nach einer langen Autofahrt die Müdigkeit überkommt, kann selbst der unbequemste Sitz zum Schlummern verleiten. Wenn man das eigene Fahrzeug für ein Nickerchen ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abstellt, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Wer jedoch die Scheibe eines fremden Autos beschädigt, um sich Zugriff zu verschaffen, begeht offensichtlich eine Straftat.
Landkreis Landsberg