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Landkreis Landsberg: Verbot für Pflanzenschutzmitteln auf Einfahrten, Wegen und Plätzen

Landkreis Landsberg

Verbot für Pflanzenschutzmitteln auf Einfahrten, Wegen und Plätzen

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    Das Anwenden von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung auf Einfahrten, Wegen und Plätzen ist verboten
    Das Anwenden von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung auf Einfahrten, Wegen und Plätzen ist verboten Foto: Michael Kistler/LfL

    Auf Einfahrten, Wegen und Plätzen siedeln sich schnell Pflanzen an. Diese können nicht überall toleriert werden, sei es aus Unfallschutzgründen, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden oder aus optischen Gründen. Ist das Entfernen der Pflanzen auf den genannten Flächen notwendig, kann jeder seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten und umweltfreundliche Maßnahmen ergreifen. Wie, darüber informiert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL) Fürstenfeldbruck in einer Pressemeldung.

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