Der Übungsplatz der Bundeswehr zwischen Landsberg und Dornstetten ist ein beliebtes Ziel für Freizeitsportler und Erholungssuchende. Allerdings ist das Areal militärisches Sperrgebiet und das Betreten des Übungsplatzes Unbefugten streng verboten. Ende Februar finden dort wieder Übungen statt.
In den nächsten Monaten werden viele Übungen durchgeführt, die teilweise auch in den Nachtstunden sowie am Wochenende stattfinden, teilt die Bundeswehr mit. In der Woche vom 25. Februar bis 1. März übt das Gebirgsjägerbataillon 233 aus Mittenwald mit einer Kompanie des I. Deutsch-Niederländischen Corps auf dem 250 Hektar große Areal. Neben Handwaffen, wie dem Sturmgewehr G36 oder dem Maschinengewehr MG3, werden auch Waffensysteme wie das schwimmfähige Mehrzweckfahrzeug Hägglund Bandvagn 206 oder der Waffenträger Wiesel eingesetzt. Die Fahrzeuge bewegen sich mit hoher Geschwindigkeit, oftmals auch mit Unterstützung aus der Luft durch den Transporthubschrauber CH-53 oder den Mehrzweckhubschrauber-NH-90.
„Um die Lärmbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, finden Schießvorhaben in der Nacht und am Wochenende nur in Ausnahmefällen statt. Wir achten darauf, dass so etwas höchstens vier bis fünfmal im Jahr der Fall ist“, teilt die Bundeswehr mit. Einer dieser Ausnahmefälle findet in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar sowie vom 27. auf den 28. Februar mit einem Nachtschießen auf dem Übungsplatz statt und endet am Samstag, 1. März, mit einem Schießen mit Panzerfaust und Granatpistole.
Bis zu 1000 Euro Strafe für Wiederholungstäter
Wer auf einem Übungsplatz unbefugt angetroffen wird, wird laut Pressemeldung sofort des Feldes verwiesen. Auch könne es vorkommen, dass die Personen an Polizei oder Feldjäger, die Militärpolizei der Bundeswehr, übergeben werden. Und dann kann es teuer werden. „Wer erstmals ordnungswidrig einen Übungsplatz betritt, muss mit 50 Euro Ordnungsgeld rechnen. Im Wiederholungsfall stehen 250 Euro und schließlich 1000 Euro zu Buche“, teilt die Bundeswehr mit.
Auch ohne den scharfen Schuss kann eine Begegnung mit der übenden Truppe gefährlich sein. Getarnt und versteckt sind die Soldatinnen und Soldaten und ihre Waffensysteme schwer zu entdecken. Umgekehrt kann auch die Truppe unbefugte Personen leicht übersehen. „Das Sichtfeld in einem Panzer ist nicht das gleiche wie in einem Auto“, sagt der Standortälteste Oberstleutnant Bernd Herrmann. Auch die vermeintlich sichere – aber dennoch verbotene – Tour auf den Straßen und Wegen des Übungsplatzes könne gefährlich sein. Eine unsichtbare Gefahr könne im Boden lauern. Die Umweltschutzstandards der Bundeswehr seien zwar hoch, doch selbst wenn alle Überbleibsel von Munition nach einem Übungsschießen beseitigt werden, sei kein Übungsplatz frei von Altmunition. (AZ)
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