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Anwohner wehren sich gegen Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten in der Landsberger Schwaighofsiedlung

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Anwohner wehren sich gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Schwaighofsiedlung

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    An der Hopfengartenstraße in Landsberg soll ein Wohnhaus mit sieben Einheiten entstehen. Anwohner kritisieren die Ausmaße des Gebäudes.
    An der Hopfengartenstraße in Landsberg soll ein Wohnhaus mit sieben Einheiten entstehen. Anwohner kritisieren die Ausmaße des Gebäudes. Foto: Thorsten Jordan

    Erneut sorgt ein Bauvorhaben in der Landsberger Schwaighofsiedlung für Diskussionen: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird sich am Mittwochabend mit dem beantragten Bau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten in der Hopfengartenstraße 17 befassen. Aus Sicht von Anwohnerinnen und Anwohnern fügt sich das geplante, dreigeschossige Gebäude nicht in die Umgebung ein und ist überdimensioniert. Einen offenen Brief an Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV) und die Mitglieder des Stadtrats, in dem die Bedenken näher erläutert werden, haben mehr als 100 in der Siedlung lebende Personen unterzeichnet.

    Das berichtet Andreas Hollick, der die Unterschriftensammlung gemeinsam mit mehreren weiteren Anwohnenden initiiert und sich an unsere Redaktion gewandt hat. „Wir sind nicht gegen eine Nachverdichtung“, stellt Hollick klar. Der an der Hopfengartenstraße vorgesehene Baukörper sei allerdings mit Blick auf die Umgebungsbebauung „maßlos“.

    Anwohner befürchten eine Überlastung der Infrastruktur

    In dem offenen Brief an die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Stadtrats sind die einzelnen Kritikpunkte aufgeführt. Ähnlich wie bei anderen umstrittenen Bauvorhaben in der Schwaighofsiedlung ist der Umgriff für Referenzgebäude nach Ansicht der Initiatoren zu weit gefasst. „Der Ensemble-Charakter der Siedlungshäuschen wird nicht in den Blick genommen und die Riegelbebauung in der Schwaighofstraße ist zur Bezugnahme ungeeignet.“ Paragraf 34 des Baugesetzbuches, wonach sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen, sei von der Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage „extrem bauträgerfreundlich“ ausgelegt, ohne den Siedlungscharakter in Betracht zu ziehen.

    Bedenken gibt es auch hinsichtlich der Grundwassersituation und der Kanalisation in der Gegend. „Eine maximale Nachverdichtung gefährdet die Bausubstanz der bestehenden Gebäude und überlastet die vorhandene Infrastruktur“, heißt es in dem Schreiben. Zudem wird befürchtet, dass die ohnehin schwierige Parkplatzsituation durch den neuen Baukörper „zu einer nicht hinnehmbaren Belastung für die Anwohner werden“ könnte.

    Geplant ist ein Wohngebäude mit drei Vollgeschossen

    Auf dem Grundstück an der Hopfengartenstraße befand sich zuvor ein eingeschossiges Wohnhaus. Laut Sitzungsvorlage beabsichtigt der Vorhabenträger nun den Bau eines Wohngebäudes mit drei Vollgeschossen, wobei das dritte Obergeschoss ein zurückgesetztes Staffelgeschoss sein soll. Dadurch trete dieses insbesondere bei Ansicht von Süden und von Westen nur als untergeordnetes Geschoss in Erscheinung.

    Wie aus der Empfehlung an den Bauausschuss hervorgeht, fügt sich das Vorhaben in den Augen der Verwaltung nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Für drei Gartenhäuser mit einer Grundfläche von sieben Quadratmetern wird eine Befreiung von der Baugrenze beantragt.

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