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Landsberg
14.01.2022

Demo-Verbot in Landsberg: Das sagt der Landrat

Landrat Thomas Eichinger (CSU) nimmt zum Erlass einer Allgemeinverfügung Stellung, die unter anderem Corona-Spaziergänge verbietet.
Foto: Julian Leitenstorfer (Archivfoto)

Plus Das Landratsamt verbietet Corona-Spaziergänge und -Demonstrationen. Thomas Eichinger (CSU) nimmt zum Erlass der Allgemeinverfügung Stellung.

Die Berichterstattung unserer Redaktion über den Erlass einer Allgemeinverfügung in Sachen Corona-Spaziergänge und -Demonstrationen hat Landrat Thomas Eichinger (CSU) zu einer Stellungnahme auf seiner Facebook-Seite veranlasst. Darin schreibt er, dass die Allgemeinverfügung nicht auf Druck des Innenministeriums erlassen worden sei. Im Gegenteil: „Ein Gespräch meinerseits mit dem Innenministerium ergab stattdessen, dass man mir von einer Allgemeinverfügung aus juristischen Gründen abrät.“

Am Freitag hakte unsere Redaktion nach und fragte den Landrat, warum er eine Allgemeinverfügung erlässt, obwohl das Innenministerium ihm davon abrät. Dazu schreibt der Landrat: „Das Innenministerium und der Staatsminister selbst haben mehrfach öffentlich darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltungsbehörden Allgemeinverfügungen zur Regelung von unangemeldeten Demonstrationen erlassen können. Eine konkrete Empfehlung ergibt sich daraus aber leider gerade nicht!“ Und weiter: „In den Gesprächen mit Juristen des Innenministeriums, die ich selbst geführt habe, wurde der Erlass einer Allgemeinverfügung, wie wir sie nun auf den Weg gebracht haben, kritisch beleuchtet. Die rechtlichen Risiken liegen nämlich im Übrigen auch klar auf der Hand.“ Noch am Montag habe er in seinem Landrat-Live-Video selbst auf die Rechtslage hingewiesen, die trotz einer öffentlichen Erwartungshaltung besteht. „Auch wenn ich von der Geeignetheit und Erforderlichkeit der jetzt veröffentlichten Allgemeinverordnung überzeugt bin, ohne die Konfliktlage mit der Gegendemonstration wäre die Allgemeinverordnung höchstwahrscheinlich ohne juristische Erfolgsaussicht. Wie die Lage durch ein Verwaltungsgericht jetzt eingeschätzt wird, werden wir gegebenenfalls noch sehen“, schreibt Eichinger unserer Redaktion.

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