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  3. Landsberg: Landrat verbietet Corona-Spaziergänge in Landsberg

Landsberg
12.01.2022

Landrat verbietet Corona-Spaziergänge in Landsberg

Landrat Thomas Eichinger untersagt die Spaziergänge von Kritikern der Corona-Politik in Landsberg .
Foto: Julian Leitenstorfer (Archivbild)

Kritiker der Corona-Maßnahmen dürfen ab sofort nicht mehr durch Landsberg spazieren. Landrat Eichinger über die Gründe für die Entscheidung zum Verbot. "Landsberg bleibt bunt" will Demo anmelden.

Seit Mitte Dezember finden sogenannte Spaziergänge in der Landsberger Altstadt statt. Bei den Teilnehmenden - zuletzt waren es mehr als 1000 - handelt es sich um Kritiker der von der Politik beschlossenen Corona-Maßnahmen. In einer Videobotschaft kündigte Landrat Thomas Eichinger (CSU) am Mittwochabend an, diese Spaziergänge mit einer Allgemeinverfügung zu untersagen.

Eichinger betont in der Stellungnahme auf der Facebookseite des Landkreises, dass es das Recht eines jeden Einzelnen sei, zu demonstrieren, blickt aber mit Sorge auf die Entwicklung. "Ich habe große Sorge vor dem nächsten Montag und mache mir Sorgen, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet und die nötigen Abstände nicht eingehalten werden können", äußerte er. Er fürchte zudem, dass die Polizei mit der Menschenmenge im Einzelfall überfordert sein könnte, sollte die Zahl der Teilnehmenden noch weiter steigen. Eichinger ist zudem der Ansicht, dass die Spaziergänge nicht dazu beitragen, dass mehr Meinungsaustausch stattfindet. Er habe vielmehr das Gefühl, dass die Positionen immer konfrontativer und die Gräben tiefer würden.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.01.2022

@Wolfgang S.: „Ich berichtige mich:
Die Kaiserzeit ist natürlich Ende des 19.Jahrhunderts und nicht zwischen den Weltkriegen.“

Auch noch nicht ganz korrekt. Leider!
(Wäre die deutsche Kaiserzeit im 19. Jahrhundert zu Ende gewesen, wären Europa vermutlich die zwei Weltkriege erspart geblieben.)
– vgl. hierzu Deutscher Bundestag - 9. November 1918: En¬de der Monar¬chie – die Re¬publik wird aus¬ge¬rufen

13.01.2022

Danke für Ihre Berichtigung, habe wohl im Geschichtsunterricht nicht genügend aufgepasst

13.01.2022

"Er habe vielmehr das Gefühl, dass die Positionen immer konfrontativer und die Gräben tiefer würden."
...die Demos bzw. Spaziergänge zu verbieten, wird die Positionen sicher auch nicht weniger konfrontativ machen!

Alles, was ohne Straftatbestände läuft, muss eine Demokratie aushalten.

13.01.2022

Herr Thomas T.,
halten Sie uns Leser für blöd?
Natürlich dürfen Sie die Politik und die Justiz kritisieren.
Warum bringen Sie aber Begriffe wie "Revolution" und "Schwarzer Block " ins Spiel.( habe ich bei Heribert Prantl nirgends gelesen)
Wenn man Sie dann hinterfragt, spielen Sie das Unschuldslamm.
Das ist typisches AfD Verhalten.

13.01.2022

Sehr geehrter Herr Wolfgang S.

Sieht bei Ihnen „Hinterfragen“ so aus: „ Sie respektieren die Politik nicht, Sie respektieren die Justiz nicht.
Indem Sie sich auf den Schwarzen Block berufen , rufen Sie zur Gewalt auf.“
Sie hinterfragen gar nichts. Sie unterstellen, diffamieren und hetzen.
So kenne ich das noch aus der DDR. Da traten die Apologeten der Macht genau so auf. Und natürlich hatten die nur Gutes im Sinne. Ich bin mir sicher, das Mielke sein „Ich liebe Euch doch Alle, alle Menschen.“ sich selbst geglaubt hat.

Der Landrat hat nun in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingegriffen. Er beruft sich dabei auf Gesetze, deren Abnicken durch das BVG von Herrn Prantl entsprechend kommentiert wurde. Und genau das, was Prantl ausführt, ist in der Wirkung nun sichtbar. Eigentlich wäre es Aufgabe der Institutionen, und so auch des Landrates, dafür zu sorgen, Lebensverhältnisse zu gestalten, die es ausschließen, dass sich Tausende „Bürger ohne Extremismus-Bezug“ (O-Ton Haldewang) auf die Straße genötigt fühlen. I.d.R. haben diese Menschen nämlich anderes zu tun.
Und wenn sie den auf der Straße sind, hat die Polizei dafür zu sorgen, dass das für die Demonstrierenden und deren Umwelt möglichst Schadensfrei abgeht. Es sollte kein Auto oder keine Straßenbahn in einen Demonstrationszug fahren. Das ist der Sinn der notwendigen Anmeldung - nicht die Prüfung, ob eine Demonstration „genehmigt“ wird, oder nicht.

Und damit auch sie den Hinweis auf den „schwarzen Block“ endlich verstehen. Die interessieren sich eher bedingt dafür, ob ihre gewalttätigen Aufzüge „genehmigt“ sind. In der Regel bewaffnet sich der Block auch. Wir erleben aber, dass Politik mit denen eher mitläuft (Frau Roth) oder Polizei „deeskalierend“ auftritt. Ein Einkesseln, wie es letzten Montag in Augsburg geschehen ist, was im übrigen auch dazu geführt hat, das Abstände nicht eingehalten werden konnten, würde man gegenüber einem schwarzen Block mit hoher Wahrscheinlichkeit nie veranstalten. So treten unsere Institutionen, die eigentlich unparteiisch agieren sollen, zunehmend parteiisch auf. Den delegitimieren können sich Institutionen nur selbst.

Insofern lege ich kein „AfD-Verhalten“ an den Tag, sondern Sie zeigen deutliche Züge eines totalitären Auftretens. Jedenfalls in eine Richtung.
Haben Sie sich nun eigentlich in Diederich Heßling wiedererkannt?

13.01.2022

Herr Thomas T.,
Ihre Argumentation ist nur noch lächerlich.
2 Beispiele:
Die Polizei soll also dafür sorgen, dass keine Straßenbahn in eine nicht genehmigte Demonstration fährt !!!
Wissen Sie überhaupt noch, was Sie da schreiben?
Ich habe sehr wohl " Der Untertan " in meiner Jugend gelesen.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, wann Heinrich Mann diesen Roman geschrieben und in welcher Zeit er spielt.
Im Kaiserreich, zwischen 2 Weltkriegen.
Wollen Sie allen Ernstes unsere politische Situation mit der von damals vergleichen und wenn ja, dann wissen wir
alle ( außer den Querdenkern ), aus welcher Ecke der Demokratie Gefahr droht.

13.01.2022

Ich berichtige mich:
Die Kaiserzeit ist natürlich Ende des 19.Jahrhunderts und nicht zwischen den Weltkriegen.

12.01.2022

Herr Thomas T.,
Sie leben nicht mehr in DDR. Haben Sie das schon realisiert.
Wir haben hier eine Gewaltenteilung. Sie respektieren die Politik nicht, Sie respektieren die Justiz nicht.
Indem Sie sich auf den Schwarzen Block berufen , rufen Sie zur Gewalt auf.
Sie sind übergriffig, nicht der Staat.
Sie sollten Wolf Biermann lesen, der vom satten Bürger spricht, der von der Revolution träumt.
Nur gut, dass es beim Traum bleibt.

12.01.2022

Ihr fehlendes Leseverständnis mündet mal wieder in völlig haltlosen Unterstellungen.
Wo „berufe“ ich mich auf den schwarzen Block? Hören sie einfach auf meine Texte bewusst falsch zu interpretieren.

Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen Kritik und Ablehnung? Natürlich nicht. In ihrer Untertanenwelt hat man sich kritiklos der Obrigkeit zu unterwerfen.

Haben Sie eigentlich schon Heribert Prantl zur Fahndung ausschreiben lassen?
Der hat die Wertung des BVG zur Bundesnotbremse so kommentiert: „ Sie sind dürftig in ihrer Begründung. Sie sind oberflächlich in der juristischen Argumentation. Sie sind gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes. Und sie sind feige in ihrer Grundhaltung.“
Der lehnt in Ihren Augen die Institutionen ab, dieser Verfassungsfeind.
Was würden Sie vorschlagen, muss man mit Kritikern der Institutionen anfangen?

12.01.2022

Grundgesetz:
„ Art 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Ziffer 2
„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Eine Allgemeinverfügungen ist meines Wissens kein Gesetz.
Einzelne Gerichte lassen solche Allgemeinverfügungen jedoch passieren:
„ um zu verhindern, dass die Versammlungsbehörden und die Polizei die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen und ausreichend personelle Kräfte zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorhalten können.“
Hier wird der Bürger nicht mehr vor einem übergriffigen Staat geschützt. Die Polizei erklärt dann eine Ansammlung von Menschen zur Versammlung, kesselt die, wie letzten Montag in Augsburg, ein und wartet, bis Einzelnen die Sicherung durchbrennt.“ Dann setzt die Berichterstattung zur Gewaltbereitschaft ein.

Mit einem schwarzen Block würde die Nummer völlig anders laufen

12.01.2022

Zu Punkt 1: Friedlich! Davon kann zunehmend bei den Quatschdenkern nicht mehr davon ausgegangen werden, wie sich immer mehr zeigt.

13.01.2022

Meine Güte Herr T. - Sie zitieren doch selbst: "...kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Nein, eine Allgemeinverfügung ist kein Gesetz. Ja, eine Allgemeinverfügung kann auf Grund eines Gesetzes erlassen werden und die Demonstrationsfreiheit beschränken - § 15 Versammlungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html

Im Übrigen lese ich Ihre Einlassungen nur noch selten. Es ist verlorene Lebenszeit, weil nichts als eloquent verpackte Desinformation. Siehe oben. Leute wie Sie halte ich für gefährlich für unsere Demokratie. Sie wären nämlich die Ersten, die, wenn sie an der Regierungsgewalt wären, all die Rechte, die Sie jetzt einfordern, versuchen würden abzuschaffen.