Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Landsberg: Landsberg: Fällt heute eine Entscheidung im Derivate-Streit?

Landsberg
23.05.2022

Landsberg: Fällt heute eine Entscheidung im Derivate-Streit?

Auch in der Stadtverwaltung in Landsberg wird mit Spannung auf das Urteil aus München gewartet.
Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolfoto)

Die Stadt Landsberg hat Millionen mit Derivat-Geschäften in den Sand gesetzt. Ob sie dafür auch bezahlen muss, könnte heute entschieden werden.

Muss die Stadt Landsberg doch ihre Verluste aus den spekulativen Derivat-Geschäften tragen? Heute wird eine wegweisende Entscheidung im Derivate-Rechtsstreit zwischen der Stadt Landsberg und dem Münchner Bankhaus Hauck & Aufhäuser erwartet. Das Oberlandesgericht München wird sein Urteil über die Berufung des Bankhauses gegen das Urteil des Landgerichts München vom April 2021 am 23. Mai bekannt geben.

Das Bankhaus Hauck & Aufhäuser hatte die Stadt auf Zahlung in Höhe von 5,88 Millionen Euro verklagt, nachdem die Stadt die Zahlungen aus abgeschlossenen Swap-Geschäften (Zinswettgeschäften) im Jahr 2011 eingestellt hatte. Im Laufe des seit 2012 andauernden Prozesses hatte sich herausgestellt, dass das Bankhaus den Abschluss kommunalrechtlich unzulässiger Swap-Geschäfte empfohlen hatte. Und als die Stadt im Dezember 2018 bei der Rechtsaufsicht am Landratsamt einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Derivatgeschäfte stellte, ergab sich eine neue rechtliche Situation. Die Rechtsaufsicht verweigerte Ende Januar 2019 im Nachhinein die Genehmigung und Mitte April 2021 erklärte das Landgericht München die Zinswetten für unwirksam. Dagegen hatte das Bankhaus Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.