
Mord am Römerhang: Geht der Prozess in die Endphase?

Plus Im Verfahren um einen Mord am Römerhang in Landsberg geht es am Montag weiter. Im Fall eines Angeklagten gibt es möglicherweise einen Deal der Prozess-Beteiligten.

Der Prozess um den Mord an einem jungen Mann in Landsberg fing im Herbst 2022 rasant an. Monate später und nach über einem Dutzend Verhandlungstagen ist das Verfahren zumindest gegen zwei der drei Angeklagten noch immer nicht abgeschlossen. Nach einem Rechtsgespräch am Montag, 20. März, könnte es für den Hauptangeklagten auf der Anklagebank einsam werden.
Im Mai 2021 wurde in der Landsberger Wohnsiedlung "Am Römerhang" ein 26-Jähriger brutal mit einem Messer angegriffen. Wenige Tage später erlag er im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Die Tat, die in der ganzen Stadt für Entsetzen und Betroffenheit sorgte, beschäftigt seit vielen Verhandlungstagen das Augsburger Landgericht. Bereits nach wenigen Verhandlungstagen brachen die Angeklagten ihr Schweigen. Der Hauptangeklagte hat zwar die tödlichen Verletzungen zugegeben, doch es sei keinesfalls ein geplanter Mord gewesen, sondern eine Einschüchterungsaktion, die aus dem Ruder gelaufen sei.
Die Staatsanwaltschaft beharrt dagegen bislang auf die Anklageschrift, die ihm Tötung aus heimtückischen und niedrigen Beweggründen mit einem Messer zur Last legt. Seinen mutmaßlichen Komplizen wurde Nötigung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe und Beihilfe zur Nötigung vorgeworfen. Nur der Hauptangeklagte befindet sich seit seiner Festnahme Ende Mai 2021 weiterhin in Untersuchungshaft.
Aus drei mach eins? Die Verhandlung begann mit drei Angeklagten
Im Februar wurde das Verfahren gegen den zuletzt genannten Angeklagten, der im Treppenhaus der Wohnanlage Schmiere gestanden haben soll, wegen Geringfügigkeit eingestellt. Damit stehen nur noch zwei Männer vor Gericht. Doch bald könnte der 25-jährige Hauptangeklagte allein auf der Anklagebank sitzen. Denn für den kommenden Verhandlungstermin wurde vom Verteidiger des mutmaßlichen Komplizen sowie von der Staatsanwaltschaft ein Rechtsgespräch beantragt. Das Ziel: Der Angeklagte soll die Nötigung gestehen und hierfür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung erhalten, heißt es aus dem Kreis der Verteidiger. Da es sich in der Anklage nicht um Beihilfe zum Mord, sondern um Nötigung handelt, wäre eine Verurteilung möglich, obwohl das Strafmaß des Hauptangeklagten noch nicht feststeht. Ob und wie das Gericht darauf eingehen wird, wird sich am Montag zeigen. Rechtsgespräche finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Was bleibt im Römerhang-Prozess als Mordmotiv übrig?
Die Rechtsanwälte Frank Zimmermann und Alexander Grob vertreten den wegen Mordes angeklagten Mann. Zimmermann ist sich im Gespräch mit unserer Redaktion sicher, man nähere sich dem Ende der Hauptverhandlung. Dabei sind bis in den Sommer noch Verhandlungstage terminiert und einige Zeuginnen und Zeugen geladen. Am 20. März soll unter anderem die Hauptermittlerin aussagen. In diesem Kontext wird auch ein Video gezeigt, in dem Polizeikräfte den Moment der Tötung in der Wohnung nachgestellt haben. War es Mord oder Totschlag? Das ursprüngliche Mordmotiv – der Hauptangeklagte habe aus Eifersucht gehandelt – wird kaum noch ernst genommen. "Was bleibt dann noch übrig?", fragt Verteidiger Zimmermann.
Ehemalige Freundinnen des Angeklagten sollen zudem am Montag bezeugen, dass dieser nicht zu Eifersucht neige. Die angebliche Angebetete und Wohnungsbesitzerin hatte in ihrer Aussage betont, keine Avancen von ihm bemerkt zu haben. Und auch mit dem Opfer habe sie nur eine bereits beendete Affäre gehabt.
Opfer und Täter waren in der Landsberger Drogenszene aktiv
Den verstorbenen Familienvater und seinen mutmaßlichen Mörder verband hingegen der Bezug zum Drogenmilieu. Der Landsberger Rechtsanwalt Joachim Feller vertritt als Nebenkläger das Kind des Verstorbenen. Die Nebenklage hielt sich in den vergangenen Verhandlungstagen bedeckt. Im Gespräch mit unserer Redaktion wird er deutlich. Für ihn ist die Tat ganz klar als Auseinandersetzung unter Drogendealern zu sehen. Das Verhalten des Opfers innerhalb der Szene, er bezahlte die Ware demnach mit Falschgeld und habe auch vor Gewalt und Diebstahl nicht zurückgeschreckt, sei alles andere als gut angekommen. Die Angeklagten wurden seiner Einschätzung nach dazu beauftragt, sich um diesen Störenfried zu kümmern. "Man hatte mit ihm ein Hühnchen zu rupfen und dann ist die Sache eskaliert", meint Feller.
Dass das Verfahren gegen den dritten Angeklagten eingestellt worden ist, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Sollte der zweite Mitangeklagte tatsächlich eine Bewährungsstrafe erhalten, hielte der Rechtsanwalt dies für skandalös.
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