Im Landsberger Osten soll ein neues Landratsamt gebaut werden. Berechnungen gehen von Kosten in Höhe von rund 120 Millionen Euro aus. Das sorgt für Kritik. Die Stimmen, die einen Stopp der Pläne fordern, werden immer lauter. Doch was würde passieren, wenn das aktuelle Vorhaben tatsächlich nicht verwirklicht würde. Unsere Redaktion ist der Frage nachgegangen und hat Antworten von der Pressestelle des Landratsamts erhalten.
Welche Entscheidung steht als nächstes an?
Die Entscheidung für einen Neubau wurde bereits vom Kreistag am 15. März 2016 als Grundsatzbeschluss gefasst. In der kommenden Kreistagssitzung (der ursprüngliche Termin am 25. Juni wurde verschoben) wird darüber entschieden, ob die Stufe 3 der Planungs- und Ingenieurverträge (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Vergabe der Bauleistung) abgerufen werden soll.
Wie sieht der grobe Zeitplan bis zum Einzug aus?
Der voraussichtliche Zeitplan beinhaltet den Spatenstich und die Baustelleneinrichtung ab November 2024, Beginn der Erdarbeiten im März 2025, Rohbauarbeiten von April 2025 bis Juli 2026, Ausbauarbeiten ab August 2026 und die geplante Fertigstellung im 3./4. Quartal 2027.

Muss der Landkreis eine Entschädigung an den Gewinner des Siegerentwurfs zahlen wenn die aktuellen Planungen nicht weiterverfolgt werden?
Wenn kein Gebäude errichtet wird, ist keine Entschädigungszahlung vorgesehen. Inwieweit bei Beauftragung eines anderen Planers Entschädigungsleistungen fällig wären, müsste noch juristisch geklärt werden. Bis zum aktuellen Zeitpunkt belaufen sich die angefallenen Kosten auf rund 6,6 Millionen Euro für Wettbewerbs- und Planungskosten sowie Personaleinsatz, die Grunderwerbskosten (rund drei Millionen Euro) nicht einberechnet.
Wie lange würde es dauern, eine neue Planung zu erhalten?
Sollte ein Beschluss für eine neue Planung nach dem Verwerfen des bisherigen Neubauplans gefasst werden, wären umfangreiche Schritte erforderlich: Dazu gehört die erneute Klärung der Standortfrage, in der Folge die Abklärung neuer baurechtlicher Gegebenheiten auch durch die Entwicklung eines neuen städtebaulichen Konzepts und die erneute Abstimmung des Raumprogramms mit allen Beteiligten. Auf Basis dieser Entscheidungen müsste ein neuer Planer entweder im Wege eines VGV-Verfahrens oder eines Architektenwettbewerbs gefunden werden. Nach erfolgreicher Auswahl würde der Planer dann einen abgestimmten Entwurf erarbeiten. Ein realistischer Zeitrahmen für die Erstellung einer neuen Planung inklusive baurechtlicher Abstimmung mit der Stadt bis zum heutigen Stand läge bei etwa vier bis fünf Jahren.
Welche baulichen Erweiterungen wären am bisherigen Standort in der Kühlmann-Straße möglich?
Die in der Vergangenheit diskutierten Optionen zur baulichen Erweiterung am Standort wurden zuletzt in der Kreistagssitzung vom 15. März 2016 verworfen. Die früher geprüften Erweiterungen, einschließlich der Aufstockung des Hauptgebäudes um ein Stockwerk in Holzbauweise, der Süderweiterung mit dem potenziellen Abbruch des ehemaligen Landrat-Wohngebäudes sowie die Überbauung der Tiefgarage, wurden aufgrund der nicht ausreichenden Kapazitäten verworfen. Letztlich ließe sich damit nur ein Bruchteil der Außenstellen im Hauptgebäude reintegrieren.

Ist ein reiner Zweckbau im Landsberger Osten (ohne Atrium, Sitzungssaal etc.) aus Sicht der Verwaltung möglich?
Angesichts der geplanten Mitarbeiterzahl des Gebäudes von bis zu 500 Personen sind Besprechungsräume sowie ein Sitzungssaal dringend erforderlich. Das Weglassen dieser Räumlichkeiten würde zu einem erheblichen erhöhten Kommunikations- und Wegstreckenaufwand führen, da beispielsweise für Schulungen, Führungskräftebesprechungen oder Personalversammlungen die Mitarbeiter erst zum heutigen Hauptgebäude fahren müssten, um dort den Sitzungssaal zu nutzen.
Kann der Hauptsitz der Verwaltung in der Kühlmann-Straße bleiben?
Die Bezeichnung Hauptsitz ist nicht definiert. Das Gebäude in der Von-Kühlmann-Straße wurde wohl landläufig bisher als Hauptgebäude betrachtet, da dort, wenn auch nicht die Mehrheit, so immer noch eine bedeutende Anzahl von Mitarbeitern tätig ist. In Anbetracht der Tatsache, dass die Mehrheit der Mitarbeiter bereits in Außenstellen arbeitet und das derzeitige Haupthaus in erster Linie Personal der Abteilung 4 (Jugend- und Sozialamt) beherbergen soll, erscheint es sinnvoller, den geplanten Neubau am Penzinger Feld als neuen Verwaltungshauptsitz anzusehen. Der Großteil der Mitarbeiter wird zukünftig aber von dort agieren.
Wenn sich der Neubau verzögert, ist es abzusehen, ob dann weitere Außenstellen eingerichtet werden müssen?
Bereits aktuell sind weitere Anmietungen von Außenstellen geplant. Für das Jahr 2024 ist bereits die Anmietung einer Fläche von etwa 1000 Quadratmetern vorgesehen. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Personalmehrung von nur vier Prozent würden bis 2038 etwa 7000 Quadratmeter zusätzliche Fläche benötigt werden. In den vergangenen Jahren lag aufgrund diverser Faktoren die Personalmehrung allerdings bei sechs bis sieben Prozent.