Parkverbot wegen Landsberger Wiesn ärgert Anwohner
Die Landsberger Wiesn findet an zwei Wochenenden statt. Ist deswegen ein fast sechswöchiges absolutes Halteverbot notwendig?
Bald heißt es auf der Waitzinger Wiese „O´zapft is!“. Das Volksfest, die Landsberger Wiesn, findet heuer vom 16. bis 18. Juni und vom 22. bis 25. Juni statt. Und schon jetzt gibt es Ärger. Zumindest bei einigen Anwohnern in der Frühlingsstraße und der Benedikt-Haag-Straße. Denn dort gilt vom 27. Mai mit einer kurzen Unterbrechung bis 5. Juli ein absolutes Halteverbot.
Ein Festzelt, Verkaufsbuden und Fahrgeschäfte sollen an den beiden Wochenenden zahlreiche Besucherinnen und Besucher zur Landsberger Wiesn locken. Eine solche Veranstaltung werde von etlichen Nebenerscheinungen wie Müll und Lärm begleitet, sagt ein Anwohner unserer Redaktion. Nun komme auch noch ein fast sechswöchiges absolutes Halteverbot dazu. Dafür habe er kein Verständnis.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Niemand baut 6 Wochen lang durchgehend auf und ab. Wir hatten da Volksfeste und Zirkusse und usw und der Großteil sind Profis, die basteln nicht ewig rum. Welchen Sinn würde es machen die Fahrgeschäfte mehrere Wochen auf und abzubauen und nur wenige Tage zu fahren? Die kosten Geld beim Stillstand weil ja keine Einnahmen entstehen.
Oder nur ein Parkverbot für Wiesnbesucher... weit gefasst damit man wenig Daten überwachen muß ..
Grundsätzlich ist die Geschichte mit der Privatstrasse ein Witz. Jahrzehntelang wars kein Problem für alle Fahrzeuggrössen.
Kann als Anwohner ja mal aufpassen wer alles da rein kann, ohne Drama, zu den Parkplätzen gehts immer für alle.
Übrigens noch ein Hinweis: Das auf dem Foto dargestellte Verkehrszeichen entspricht nicht dem Verkehrszeichenkatalog und ist somit unwirksam. Der obere Pfeil entspricht der Darstellung auf älteren Schildern, der untere ist neu und offenbar ergänzt worden. Somit handelt es sich um eine nachträgliche Veränderung des Schildes und diese ist nicht zulässig.
Also einfach in diesem Bereich weiter parken, rechtlich kann nichts passieren.
All das kann man hier nachlesen:
https://lightmailer-bs.gmx.net/jgHSjtseLg8/deref/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fwww.rsa-online.com%2F14%2FHaltverbot%2FGestaltung_Haltverbote.htm
>>Das auf dem Foto dargestellte Verkehrszeichen entspricht nicht dem Verkehrszeichenkatalog und ist somit unwirksam.<<
Sie irren, Eric T. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in einem Urteil darauf hingewiesen: Ein Verkehrszeichen sei ein Verwaltungsakt der Behörde. Ein solcher sei aber nur dann nichtig, wenn für Betroffene nicht mehr erkennbar ist, dass ein behördliches Handeln vorliegt. Ein Verkehrszeichen sei entsprechend nicht allein deshalb nichtig, weil es in der Gestaltung von der StVO abweicht. (Quelle: https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87601148/schild-sieht-ungewohnt-aus-sind-abweichende-verkehrszeichen-gueltig-.html)
Im Landsberger Fall ist aber eindeutig erkennbar, dass es sich um ein behördliches handeln dreht. Ich hoffe nur, dass sich die Leute, die Ihren Tipp befolgen, Ihnen dann nicht die Rechnungen fürs abschleppen präsentieren.
Wenn Sie das meinen... An dieser Schilderkombination ist so ziemlich Alles falsch, was man nur machen kann. Es gibt genug Gerichte, die das auch so sehen werden.
(edit/mod/NUB 7.2/7.3/mit Folgeedit weiterer Kommentare)