Prozess in Landsberg: Hat ein Mann eine falsche Identität angegeben?
Ein Asylbewerber aus Eritrea soll eine falsche ID-Karte vorgezeigt haben. Das kann vor Gericht in Landsberg nicht bewiesen werden.
Vor dem Amtsgericht in Landsberg musste sich jetzt ein 48-jähriger, im Landkreis lebender Mann aus Eritrea, wegen Urkundenfälschung verantworten. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll er der Ausländerbehörde im Rahmen seines Antrags auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels eine gefälschte eritreische ID-Karte vorgelegt haben. Der Hochbaufacharbeiter bestritt die Vorwürfe.
Der Angeklagte unterstützt seine in Eritrea lebende Familie (Ehefrau und vier Kinder zwischen zwölf und 20 Jahren) von seinem Gehalt in Höhe von etwa 2000 Euro netto monatlich mit 500 bis 600 Euro. Vor Gericht sagte er, er habe eine Farbkopie seines Originalausweises vorgelegt und habe in seiner Anhörung 2020 auch darauf hingewiesen. Darüber gab es allerdings anderslautende Angaben in der Akte. Zur endgültigen Klärung hätten weitere Zeugen gehört werden müssen.
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