Mit einem Brief hat sich der Zweckverband Area 61 und sein Vorsitzender Peter Hammer nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gewandt. Um derzeit laufende Gespräche und Verhandlungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung im Bereich des ehemaligen Fliegerhorsts Penzing sowie dem möglichen Erwerb der Flächen unbelastet weiterführen zu können, bittet Hammer die BImA darum, bis zum 31. Dezember 2027 auf die Einrede einer Verjährung verzichten zu können. Die eigentliche Frist gilt aktuell bis zum Ende 2024.
Penzing hat Anspruch auf Schadensersatz
Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes seien bis etwa zur Jahrtausendwende per- und polyfluorierte Chemikalien verwendet worden, die mutmaßlich zur Grundwasser- und Gewässerverunreinigung geführt haben, schreibt der Vorsitzende. Das beträfe vor allem den verlorenen Bach. In dem Schreiben erklärt Hammer, dass insbesondere für die Gemeinde Penzing Anrecht auch Schadensersatz bestehe. Die Anspruchsgrundlage könnte sich durch das Umwelthaftungsgesetz, aber auch durch das Bundesbodenschutzgesetz und das Wasserrecht ergeben.
Auf der Informationsseite der Homepage des Landkreises Landsberg zum Thema PFAS fände sich unter den Begriffen „Schadensersatz und Haftung“ eine „offensichtlich zitierte Aussage der BImA“, so Hammer, nach der „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage gegenüber gemeldeten Forderungen aufgrund von PFAS-Belastungen im Flugbereich Penzing nicht die Einrede der Verjährung erheben wird, soweit diese zum Zeitpunkt der Anfragen noch nicht verjährt wird.“ Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung gilt nach dem Zitat bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Aufgrund aller genannten Ansprüche sowie aller denkbaren Ansprüche aus dem Sachverhalt der PFAS-Belastung im Fliegerhorst Penzing gegenüber der Gemeinde Penzing, bittet Hammer um das neue Datum in drei Jahren. Als Einrede wird eine Erklärung bezeichnet, dass eine bestimmte Forderung nicht erfüllt wird, weil die entsprechende Frist abgelaufen ist.
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