Bei den Fußballern im Landkreis Landsberg macht sich Frust breit
Plus Nicht nur im Landkreis Landsberg müssen sich die Fußballer weiter gedulden: In Bayern ist noch kein Wettkampfbetrieb erlaubt. Jetzt lässt der Verband abstimmen, ob er Klage einreichen soll.
Frust herrscht bei den Fußballern im Landkreis. Nach wie vor fehlen Aussagen von der bayerischen Staatsregierung, wie es mit dem Wettkampfbetrieb bei den Amateuren weitergehen soll. Damit kann der Neustart nicht wie geplant am 19. September stattfinden – überhaupt ist völlig unklar, ob und wann wieder vor Zuschauern gespielt werden kann. Doch das will sich der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nicht bieten lassen: Die Mitglieder sollen nun entscheiden, ob man den Rechtsweg einschlagen soll.
„Meiner Meinung nach hat der Verband mit einer Klage gute Chancen.“ Das sagt einer vom Fach: Patrick Freutsmiedl, Pressesprecher des Bayernligisten TSV Landsberg, ist Rechtsanwalt. Aber er schränkt ein: „Die Frage ist, ob er es auch tut.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.