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Unterdießen: Entscheidungen zu Grundsteuer, Funkmast und Spielplatz in Unterdießen

Unterdießen

Entscheidungen zu Grundsteuer, Funkmast und Spielplatz in Unterdießen

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    Gemeinsam mit Eltern und Kindern soll besprochen werden, wie der Spielplatz in der Straße „Am Öschle“ künftig aussehen soll.
    Gemeinsam mit Eltern und Kindern soll besprochen werden, wie der Spielplatz in der Straße „Am Öschle“ künftig aussehen soll. Foto: Jens Büttner/dpa

    In Unterdießen soll am äußersten nordöstlichen Rand der Kommune – bei der PV-Anlage an der B17 – ein Funkmast aufgestellt werden. Hierfür hat der Gemeinderat die Voraussetzungen geschaffen und einer Änderung des Bebauungsplans zugestimmt. Im nächsten Schritt haben Öffentlichkeit und Behörden die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bürgermeister Alexander Enthofer informierte, dass er mit der Errichtung des Masts in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 rechnet.

    Beschlossen wurde zudem, dass bei der Neugestaltung des Spielplatzes „Am Öschle“ Kinder und Eltern mit einbezogen werden sollen. Gemeinderat Michael Vogel hat sich laut dem Rathauschef bereiterklärt, hier die Koordination zu übernehmen. In der Nähe hat auch die Lebenshilfe einen Standort. Dies soll bei der Planung berücksichtigt werden, sagt der Bürgermeister. In welchee Form und welchem Umfang müsse der nun folgende Prozess zeigen.

    Einnahmen aus Grundsteuer bleiben für die Gemeinde Unterdießen vergleichbar hoch

    Festgelegt hat der Gemeinderat zudem, die künftigen Hebesätze. Die Grundsteuer A bleibt mit 300 stabil und die für Hausbesitzer relevante Grundsteuer B wird von 300 auf 250 gesenkt. „Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage der Grundsteuer (Flächenmodell) wird trotz der Beibehaltung des Steuersatzes für A weniger fällig. Bei B ist dazu eine Reduktion des Satzes notwendig. Die Einnahmen für die Gemeinde bleiben etwa gleich“, informiert der Bürgermeister.

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