Summermarkt und Seebühne gehören zu den beliebten Traditionen in Utting, und so soll es auch bleiben, geht es nach dem Willen der Gemeinde und vieler Bürgerinnen und Bürger. Damit alle vertraglichen Regelungen juristisch hieb- und stichfest sind, hat die Gemeinde einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Noch ist jedoch rechtlich einiges offen. Die Klage eines Anwohners des Summerparks gegen die Gemeinde Utting wegen der Marktfestsetzung Summermarkt wird am 8. April um 10 Uhr vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München verhandelt. Diesen Termin gab Bürgermeister Florian Hoffmann in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt.
Zu dieser Sitzung war auch Anna Münzer gekommen, die dem Verein Seebühne seit kurzem vorsteht. Wie berichtet, hatte ihr Vater Florian Münzer, Mitbegründer, Regisseur und Schauspieler der Seebühne, im vergangenen Jahr den Vorsitz niedergelegt. Hoffmann dankte Anna Münzer, dass sie sich bereit erklärte, die Seebühne weiterzuführen, „auch wenn es nicht mehr so einfach wird wie früher“, so Hoffmann.
Die Seebühne will wieder einmal Shakespeare spielen
Aufgeführt werden soll in diesem Jahr die Komödie „Was ihr wollt“ von William Shakespeare. Diese stand schon einmal, 1999, auf dem Programm der Seebühne. Das Werk handelt von der unglücklichen Liebe des Herzog Orsino zur Gräfin Olivia und dem Schicksal des durch einen Schiffbruch getrennten Zwillingspaares Viola und Sebastian. Shakespeare hat es um das Jahr 1601 verfasst.
Um die Freizeitlärmrichtlinie einzuhalten, wird nicht mehr an drei zusammenhängenden Wochenenden gespielt. Zwischen dem 18. Juli und dem 9. August sind 16 Aufführungen geplant mit einer Dauer bis 21.59 Uhr. Wie gewohnt, wird es im Uferbereich wieder eine Zuschauertribüne mit 372 Sitzplätzen und einer Schallschutzwand an der Rückseite geben. Die Plattform im See wird 22 Meter lang und sechs Meter breit sein. Zudem gibt es ein Podest, zwei Stege nördlich und südlich der Plattform sowie einen Umlaufsteg. Der Gemeinderat stimmte geschlossen zu, vorbehaltlich der Einschätzung der rechtsanwaltlichen Beurteilung, und genehmigte auch zwei Zelte, drei Buden für Kasse und Verpflegung sowie zwei Wagen für Beleuchtung und Garderobe und die Aufstellung von Schneezäunen in der Wiese.
Für den Summermarkt wurden vom 27. bis 29. Juni Ausnahmen der Benutzungssatzung genehmigt. Somit können im Summerpark Fahrzeuge geparkt, Musik abgespielt und alkoholische Getränke konsumiert werden.
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