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Verendetes Kalb: Landratsamt geht gegen Landwirt aus dem südlichen Landkreis Landsberg vor

Landkreis Landsberg

Verendetes Kalb: Landratsamt geht gegen Landwirt vor

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    Ein Landwirt aus dem südlichen Landkreis wurde wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Auch das Landratsamt Landsberg hat in dem Fall nun Konsequenzen gezogen.
    Ein Landwirt aus dem südlichen Landkreis wurde wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Auch das Landratsamt Landsberg hat in dem Fall nun Konsequenzen gezogen. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

    Der Fall hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt: Ein Landwirt aus dem südlichen Landkreis Landsberg soll einem in seiner Obhut befindlichen Kalb über mehrere Wochen nicht die erforderlichen tierärztlichen Behandlungen zugeführt haben, sodass dieses stark abgemagert und schließlich mit am Brustfell verwachsener Lunge Ende 2024 verstorben sei. Vor dem Amtsgericht Landsberg wurde der Mann wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Auch das Landratsamt Landsberg hat in dem Fall jetzt Konsequenzen gezogen.

    Wie von unserer Redaktion im vergangenen Dezember berichtet, wurde für den nebenberuflichen Landwirt vonseiten des Landratsamtes ein Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot angestrebt. Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich nach Angaben des Landratsamts noch vier Tiere in Obhut des Landwirts. Die anderen Pensionstiere seien an ihre Besitzer zurückgegeben worden. Der Betrieb sollte deshalb regelmäßig unangekündigt vom Veterinäramt kontrolliert werden. Wie Landratsamtssprecher Wolfgang Müller jetzt auf Nachfrage mitteilt, sei kürzlich tatsächlich ein Rinderhalte- und Rinderbetreuungsverbot an den Landwirt verschickt worden.

    Das Halte- und Betreuungsverbot tritt sofort in Kraft

    Das verhängte Verbot soll unmittelbar in Kraft treten, denn: „Es wurde vom Landratsamt Landsberg auch die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet“, sagt Wolfgang Müller. „Dies bedeutet im Kern, dass die behördliche Entscheidung sofort umgesetzt werden muss.“ Eine Klage gegen den Bescheid hätte demnach keine aufschiebende Wirkung.

    Ende vergangenen Jahres hatte sich auch das Landgericht in Augsburg mit dem Fall befasst. Wie sich während der dortigen Verhandlung allerdings herausstellte, war der Landwirt fälschlicherweise in Berufung gegangen. Wie der Mann im Gerichtssaal erklärte, nehme er das Urteil des Landsberger Amtsgerichts an, sei jedoch mit den Bewährungsauflagen nicht zufrieden. Er wolle, dass die Geldstrafe reduziert wird und sei auch mit den verstärkten Kontrollen des Veterinäramts nicht einverstanden.

    Der Landwirt möchte weiterhin Tiere halten

    Wie die Richterin vor dem Landgericht ihm erklärte, müsse er in diesem Fall eine Beschwerde gegen die Bewährungsauflagen einreichen. Das Landgericht sei hierfür nicht zuständig. Die Sitzung wurde dementsprechend schnell beendet. Vor Gericht machte der Landwirt deutlich, dass er weiterhin Tiere halten möchte. Ende Januar 2024 war der Mann am Amtsgericht in Landsberg schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auch damals ging es um ein erkranktes Kalb, das er laut Anklage nicht behandeln ließ.

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