Die Verkehrssituation am Hauptplatz beschäftigt viele Landsbergerinnen und Landsberger. Auf einen Aufruf unserer Redaktion, welche Verbesserungen sich die Leserinnen und Leser wünschen, sind zahlreiche Zuschriften mit Vorschlägen eingegangen. Warum Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich des Hauptplatzes aus rechtlicher Sicht allerdings nicht ohne Weiteres umgesetzt werden können, erklärt der Leiter des Ordnungsamts der Stadt.
Wer im Bereich des Hauptplatzes und der Hubert-von-Herkomer-Straße öfter zu Fuß unterwegs ist, weiß, dass das Wechseln der Straßenseite dort nicht immer einfach ist. Denn auf der wichtigen Verbindungsachse zwischen dem Landsberger Osten und Westen ist insbesondere tagsüber das Verkehrsaufkommen hoch. Mitte Januar hatte ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug einen Fußgänger erfasst, der die Fahrbahn überqueren wollte. Der Mann wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.
Bei der Herkomer-Straße und dem Hauptplatz handelt es sich um die Staatsstraße 2054
Doch wie ließe sich die Verkehrssituation am Hauptplatz entspannen? Auf der Facebook-Seite unserer Redaktion finden sich unter den beiden jüngsten Beiträgen zu dem Thema einige Ideen: „Eine zusätzliche Fußgängerüberquerung in der Nähe des Hauptplatzes und der Bushaltestellen könnte die Situation verbessern“, heißt es in einem Kommentar. „So müssten Autofahrer nicht ständig an unerwarteten Stellen abbremsen, und Fußgänger könnten sicher und klar geregelt die Straße nur an den vorgesehenen Übergängen überqueren.“
Weitere Zebrastreifen werden von einigen anderen Leserinnen und Lesern gewünscht. Doch es gibt auch kritische Stimmen: „Der eine verursacht schon Stau ohne Ende“, schreibt eine Nutzerin auf Facebook und meint damit jenen Zebrastreifen unmittelbar hinter der Karolinenbrücke. Gefordert werden außerdem Haltebuchten für Busse, Bremsschwellen und eine Unterführung. Abseits vom Verkehr erachten Leserinnen und Leser mehr Grünflächen und mehr Schattenflächen auf dem Hauptplatz als erstrebenswert.
Bei möglichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen ist zu bedenken, dass es sich bei der Hubert-von-Herkomer-Straße und dem Hauptplatz um die Staatsstraße 2054 handelt, die durch Landsberg verläuft. Die Bau- und Unterhaltslast liegt allerdings nicht beim Staatlichen Bauamt Weilheim, sondern bei der Stadt Landsberg. Bei einer solchen überörtlichen Straße sei es gar nicht zulässig, Tempo 20 zu erlassen, erklärt Ernst Müller, Leiter des Landsberger Ordnungsamts. Stattdessen werden Autofahrerinnen und Autofahrer auf einem Schild auf der Karolinenbrücke dazu aufgerufen, ihre Geschwindigkeit freiwillig auf 20 Kilometer pro Stunde zu begrenzen – und Fußgänger queren zu lassen. Offiziell gilt auf dem Hauptplatz und in der Hubert-von-Herkomer-Straße Tempo 30.
Den Zebrastreifen hinter der Karolinenbrücke gibt es schon lange
Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind laut Ernst Müller in Tempo-30-Zonen keine Fußgängerampeln vorgesehen. Auch Zebrastreifen seien gemäß den Richtlinien dort, wo dieses Tempo gelte, eigentlich nicht erforderlich. Ausnahmen seien jedoch möglich – etwa vor Schulen oder Kindergärten, erklärt Müller. Um einen Zebrastreifen am Hauptplatz zu errichten, müsste für den entsprechenden Bereich eine „Gefahrensituation beschrieben“ werden. Allerdings ist die Unfallquote niedrig. Über das Jahr gerechnet fahren rund sechs Millionen Kraftfahrzeuge über den Hauptplatz und rund zwei Millionen Fußgänger queren diesen. Laut Polizei kam es seit Januar 2022 zu drei Unfällen, an denen Pkw und Fußgänger beteiligt waren.
Untersuchungen haben laut dem Leiter des Ordnungsamts ergeben, dass Passantinnen und Passanten den Hauptplatz insbesondere an drei markanten Stellen überqueren: beim Schmalzturm, auf Höhe der Herzog-Ernst-Straße und auf Höhe der Salzgasse. „Mit einem Zebrastreifen wäre es also nicht getan“, sagt Ernst Müller. Den Zebrastreifen hinter der Karolinenbrücke habe es schon gegeben, als dort noch kein Tempo 30 gegolten habe. „Deswegen ist dieser Zebrastreifen als Bestand belassen worden“, so Müller.
Simone Sedlmair, Sprecherin der Stadt Landsberg, verwies auf Nachfrage unserer Redaktion zudem auf ein wesentliches Ziel der Verkehrsplanung am Hauptplatz und in der Hubert-von-Herkomer-Straße: Fußgängerinnen und Fußgänger sollten die Straße an allen Stellen überqueren können. Wenn zusätzliche Zebrastreifen eingerichtet würden, so hätte dies möglicherweise zur Folge, dass die Autofahrer die Fußgänger nur an dieser Stelle queren lassen würden. Das Queren an anderen Stellen würde dann eventuell erschwert, so Sedlmair.
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