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Windacher Kirche St. Veith bekommt eine neue Entwässerung

Windach

Windacher Kirche St. Veith bekommt eine neue Entwässerung

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    Die Kirche bei der Kirche St. Veith in Oberwindach kann jetzt eine funktionierende Entwässerung bekommen.
    Die Kirche bei der Kirche St. Veith in Oberwindach kann jetzt eine funktionierende Entwässerung bekommen. Foto: Gerald Modlinger (Archiv)

    Die Oberflächenentwässerung der Kirche St. Veith in Oberwindach muss erneuert werden. Dafür ist die Kirche zuständig. Allerdings wird für die neue Entwässerung auch die Gemeinde Windach benötigt. Deshalb hat sich jetzt der Gemeinderat wieder mit dieser Angelegenheit beschäftigt.

    Zunächst wurde berichtet, dass die bestehende Ablaufleitung nach einigen Metern aufgrund einer vermuteten Beschädigung endet, erklärte Bürgermeister Richard Michl. Dies sei im Zuge einer Kanaluntersuchung festgestellt worden. Trotz mehrerer Versuche konnte die Leitung weder freigespült noch freigefräst werden.

    Am Ende bleibt nur eine Variante für die Entwässerung bei St. Veith

    Das Ingenieurbüro Glatz & Kraus erarbeitete daraufhin drei mögliche Sanierungsvarianten: Die erste Variante, bei der man eine Versickerung innerhalb des Kirchengrundstücks vorgesehen hätte, sei aufgrund großer Unsicherheiten und Unvorhersehbarkeiten nicht geeignet. Einen Anschluss an den Mischwasserkanal lehnten die Ammerseewerke ab, sodass nur noch die dritte Variante bleibt - eine Versickerung außerhalb des Kirchengrundstücks. Hierfür soll ein neuer Versickerungsschacht auf dem Grundstück der Gemeinde (in der Nähe der Rampe beim Friedhof) gebaut werden, an den die Ablaufleitung des Sammelschachtes des Kirchengrundstücks angeschlossen werden könnte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Gemeinde der Kirchenstiftung Oberwindach erlaubt, diesen Schacht auf dem gemeindlichen Grundstück zu errichten.

    Nach Rücksprache kümmert sich die Kirchenstiftung um die Umsetzung und Durchführung der Maßnahme. Auf die Gemeinde kommen unmittelbar wohl keine Kosten zu. Allerdings erwägt die Stiftung bei einem zu erwartenden Kostenaufwand von 62.000 Euro einen Zuschussantrag bei der Gemeinde zu stellen. Die rechtliche Sicherung der Leitung über das gemeindliche Grundstück soll über eine Grunddienstbarkeit erfolgen. Dies beschloss der Gemeinderat mit 13:1 Stimmen. (nb)

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