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  3. Schützenstraße: Einbahnstraße gilt weiterhin für alle

Schützenstraße
06.03.2012

Einbahnstraße gilt weiterhin für alle

Die Einbahnstraßenregelung in der Dießener Schützenstraße soll auch künftig für alle fahrenden Verkehrsteilnehmer - und damit auch für Radfahrer - gelten.
Foto: Gerald Modlinger

Dießener Gemeinderat lehnt Antrag der Grünen, Radfahrern Durchfahrt in der Gegenrichtung zu erlauben, mit großer Mehrheit ab

Keinen Zuspruch haben die Dießener Grünen im Gemeinderat für ihren Antrag „Neue Wege für Radfahrer in Dießen“ von den übrigen Parteien und Wählergruppen bekommen. Ihre Initiative ist in der Sitzung am Montagabend von den übrigen anderen Gruppierungen geschlossen abgelehnt worden. Kritisiert wurde dabei vor allem der Vorschlag der Grünen, in der Schützenstraße Radfahrern zu erlauben, entgegen der Einbahnrichtung zu fahren.

Mit ihrem bereits im Herbst publik gemachten Vorschlag verfolgten die Grünen zwei Ziele: Zum einen könnte die für Radfahrer in beide Richtungen befahrbare Schützenstraße ein Teil einer durchgehenden abseits der Hauptstraßen verlaufenden Ost-West-Verbindung vom See bis hinauf nach Bischofsried darstellen, zum anderen sollten Radfahrer keinen Umweg mehr über die viel befahrene Herrenstraße machen müssen, wenn sie von unten ein Ziel in der Schützenstraße ansteuern, erläuterte damals ein mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) ausgearbeitetes Konzept.

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