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  3. Landsberg: Die Frau, die nur im Freien schlafen möchte

Landsberg
02.02.2017

Die Frau, die nur im Freien schlafen möchte

Einer der Schlaforte der 71 Jahre alten Frau. Obwohl ihr von vielen Seiten Hilfe angeboten wird, zieht sie es offenbar vor, im Freien zu schlafen. 
Foto: Berthold Friedrich

Eine 71-Jährige verbringt ihre Nächte in Landsberg draußen – bei Wind und Wetter in einem Schlafsack. In eine Wohnung will sie nicht. Was die Behörden tun können - und was nicht.

Den blauen Schlafsack haben viele Landsberger schon einmal gesehen: im Englischen Garten, im Wildpark oder an der Stadtmauer oberhalb der Neuen Bergstraße. Die Frau, die darin nachts bei Wind und Wetter auf Parkbänken schläft, ist stadtbekannt. Auch Polizei, Stadtverwaltung und Landratsamt kennen ihren Fall. Es sei ein besonderer Fall. Denn der 71 Jahre alten Frau sei vonseiten der Behörden durchaus Hilfe angeboten worden. Nur, sie möchte nicht in einer Wohnung schlafen, sondern im Freien.

In den vergangenen Wochen sank die Temperatur in manchen Nächten auf minus 20 Grad ab. Dennoch blieb die Frau eisern und mit ihrem Schlafsack im Freien. Das haben unserer Zeitung besorgte Bürger mitgeteilt. Einige von ihnen versorgen sie wohl regelmäßig mit Nahrung, gelegentlich sprechen sie auch mit ihr. Eine Antwort, warum die Frau nicht in einer Wohnung schlafen möchte, hätten sie aber nicht erhalten. Auch das Angebot, in einem seiner Zimmer zu schlafen, habe sie abgelehnt, sagt ein Anwohner, der beobachtet hat, dass die Frau seit den Weihnachtsfeiertagen auf einer Bank an der Stadtmauer oberhalb der Neuen Bergstraße schläft.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.02.2017

Die ältere Dame liebt die Freiheit - hat sicher auch kein Abo der Augsburger Zeitung - liest also nichts über "die Frau, die nur im Freien schlafen möchte" . . .

Was in diesem Fall für alle Landsberger, welche der Frau immer wieder mal begegnen, wichtig ist hier zu lesen: dass dieser Frau natürlich von allen Seiten Hilfe angeboten wird. Sie müsste also nicht ihr Leben unter freiem Himmel verbringen.

Mit 71 Jahren ist man noch keine ALTE Dame - eher eine ältere Dame / Frau . . .

03.02.2017

Die ALTE DAME ist namenlos und unsichtbar, und so denke ich , über Phantome darf man ohne Auflagen berichten !?

02.02.2017

Hat man die alte Dame eigentlich gefragt, ob sie mit der Veröffentlichung quasi ihrer Geschichte einverstanden ist??

Welche Behörde mit wem worüber spricht geht niemanden etwas an, wenn kein Einverständis vorliegt.